FAQ

Häufige Fragen zur Förderung von Photovoltaik-AnlagenWie wird der Mieterstromzuschlag festgelegt?

Der Mieterstromzuschlag wird für PV-Anlagen gewährt, die auf Wohnhäusern installiert sind und Strom an Mieter im Gebäude oder in der Wohnsiedlung liefern, ohne das Netz zu durchlaufen. Der Mieterstromzuschlag ist wesentlich niedriger als die Einspeisevergütung, da er zusätzlich zum Erlös aus dem Verkauf des Stroms an die Mieter gezahlt wird.

Jedoch kann überschüssiger Strom gemäß den geltenden Vergütungssätzen an den Netzbetreiber geliefert werden. Hier sind die festgelegten Werte für den Mieterstrom von PV-Anlagen, die zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Januar 2024 in Betrieb genommen werden:

  • Bis zu einer installierten Leistung von 10 Kilowatt: 2,67 Ct/kWh
  • Für eine installierte Leistung von 10,1 bis einschließlich 40 Kilowatt: 2,48 Ct/kWh
  • Für eine installierte Leistung von 40,1 Kilowatt bis einschließlich 1 Megawatt: 1,67 Ct/kWh

Der Mieterstromzuschlag unterliegt derzeit einer Degression, d.h., die Fördersätze sinken im Laufe der Zeit. Die genaue Berechnung der Degression erfolgt durch die Bundesnetzagentur, abhängig davon, ob der Ausbaupfad überschritten oder unterschritten wird. Die aktuelle Höhe des Mieterstromzuschlags zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der PV-Anlage wird von der Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

Wir rufen Sie gerne an

Kontakt
info@erstraum.de
0221 670 021 29

Adresse
Moltkestraße 99
50674 Köln