Der Vergütungssatz für PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 1 Megawatt peak (MWp) wird durch ein Bieterverfahren festgelegt. Dadurch entsteht die Marktprämie als geförderter Ausgleich zwischen dem ersteigerten Vergütungssatz, der für 20 Jahre festgelegt ist, und dem tatsächlich erzielten Erlös aus der Stromvermarktung.
Die Bundesnetzagentur organisiert das Bieterverfahren zu festgelegten Terminen. In jedem Verfahren wird eine bestimmte Strommenge zu einem maximalen Vergütungssatz ausgeschrieben.