FAQ

Im Juli dieses Jahres wurde erstmals innerhalb der Regierung über ein allgemeines Verbot von Gasheizungen diskutiert. Dieser Vorschlag wurde durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ausgelöst und die damit verbundene Besorgnis über Engpässe bei der Gasversorgung in Deutschland. Obwohl die Bundesregierung mittlerweile von einem solchen generellen Verbot abgerückt ist, sieht der aktuelle Gesetzentwurf dennoch einige erste Einschränkungen vor. Gemäß diesem Entwurf wird es ab 2024 nicht mehr möglich sein, ausschließlich Erdgas als Brennstoff für den Einbau einer Gasheizung zu verwenden. Man könnte also von einer Art „Light-Version des Gasheizungsverbots“ sprechen.

In einigen Bundesländern gelten bereits ähnliche Einschränkungen wie diejenigen, die ab 2024 auch auf Bundesebene eingeführt werden sollen. Zum Beispiel müssen Hausbesitzer*innen in Hamburg, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg bereits heute mindestens 15 % ihres Wärmebedarfs durch regenerative Energien decken. Ob und in welchem Umfang weitere Bundesländer noch vor 2024 nachziehen werden, bleibt unklar.

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