Förderprogramm_Nachhaltigkeit_Köln
Förderung für Ihre Solaranlage sichern

Förderung:
Alles, was Sie
wissen müssen

Förderung ist ein sehr komplexes Thema. Wir haben alle wichtigen Informationen leicht verständlich für Sie aufbereitet.

Unser Überblick über die Fördermöglichkeiten

Fördermittel im Überblick

Für Solaranlagen gibt es vor allem die Einspeisevergütung und günstige Kredite der KfW. Stromspeicher und Wallbox werden vom Bund und vom Land NRW derzeit nicht bezuschusst, lohnen sich aber oft, weil Sie mehr von Ihrem eigenen Solarstrom selbst nutzen.

Eine Solarthermie-Anlage wird über die Heizungsförderung der KfW gefördert. Wir liefern Ihnen alle relevanten Informationen rund um die Förderungen.

Förderung_Köln_Wärmepumpe
Köln_Dom_Rhein
Da simmer dabei

Die Stadt Köln fördert die Solaranlage

Die Stadt Köln fördert Solaranlagen und Stromspeicher im Programm „Photovoltaik – klimafreundliches Wohnen in Köln“ mit festen Pauschalen:

  • Solaranlage: 1.500 bis 2.500 €
  • Stromspeicher (zusammen mit einer Solaranlage): 500 bis 1.300 €
  • Höchstens 10.000 € pro Gebäude und Jahr

Die Förderung gibt es nur, solange Fördermittel verfügbar sind. Stand Oktober 2026 sind die Mittel für 2026 ausgeschöpft. Wir prüfen für Sie, ob gerade Anträge möglich sind, und halten Sie auf dem Laufenden.

Weitere Informationen zur Kölner Förderung finden Sie hier.

Jetzt Solaranlage fördern lassen

Förderung Photovoltaik

Die wichtigste Förderung für Solaranlagen ist die Einspeisevergütung. Die größte Ersparnis bringt aber der Solarstrom, den Sie selbst verbrauchen.

Die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG):

Strom, den Sie nicht selbst verbrauchen, wird 20 Jahre lang vergütet. Man unterscheidet zwischen 3 Größenklassen:

  1. 0 – 10 kWp
  2. 10 – 40 kWp
  3. 40 – 100 kWp

Vergütungssatz Teileinspeisung:

  1. 7,70 ct/kWh
  2. 6,66 ct/kWh
  3. 5,44 ct/kWh

Vergütungssatz Volleinspeisung:

  1. 12,22 ct/kWh
  2. 10,24 ct/kWh
  3. 10,24 ct/kWh

Stand 01.08.2026, gültig bis 31.01.2027

  • Die Vergütungssätze sinken alle sechs Monate um ein Prozent.
  • Wichtig für 2026: Wer seine Anlage bis zum 31.12.2026 in Betrieb nimmt, erhält diese Vergütung 20 Jahre lang. Ab 2027 soll die feste Vergütung für neue Anlagen unter 25 kWp entfallen.
  • Seit dem Solarspitzengesetz gibt es keine Vergütung, wenn der Börsenstrompreis negativ ist. Anlagen ohne Smart Meter dürfen nur 60 % ihrer Leistung einspeisen.

Weitere Informationen zur Einspeisevergütung finden Sie hier.

Seit 2023 fällt beim Kauf einer Solaranlage für Wohnhäuser keine Mehrwertsteuer an (0 %).

Die KfW unterstützt zusätzlich durch zinsgünstige Kredite, zum Beispiel durch das KfW-Programm 270.

Solaranlage_Haus_Köln

Voraussetzungen für die Förderung:

Technische Anforderungen:

  • Für Anlagen die bis zu 30 MWh pro Kalenderjahr erzeugen, wurden die Anforderungen reduziert, es ist kein extra Erzeugungszähler notwendig
  • Bis 20kW Anlagen dürfen auch im Garten aufgebaut werden

Fachgerechte Installation:

  • Die Installation der Solaranlage muss von einem zertifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden. Dieser muss die korrekte Installation und Inbetriebnahme der Anlage sicherstellen.
  • Diese Anforderungen gewährleisten, dass die geförderte Solaranlage effizient und umweltfreundlich arbeitet und einen erheblichen Beitrag zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen leistet.
Stromspeicher: Was wird gefördert?
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Förderung Stromspeicher

Nicht nur die Stadt Köln fördert Solaranlagen, auch das Land gewährt Zuschüsse im Bereich Photovoltaik. Innerhalb des Förderprogramms progres.nrw werden Stromspeicher mit Photovoltaikanlagen mit 150€ je Kilowattstunde Speicherkapazität gefördert. Bedingung ist, dass der Speicher gleichzeitig mit der Photovoltaikanlage angeschafft wird. Die Speicherkapazität des installierten Stromspeichers darf maximal dreimal so groß sein wie die installierte Leistung der neu errichteten Photovoltaikanlage.

Förderung Stromspeicher

Stromspeicher werden derzeit weder vom Bund noch vom Land NRW bezuschusst. Die Stadt Köln fördert Speicher zusammen mit einer Solaranlage mit 500 bis 1.300 €, solange Fördermittel verfügbar sind (siehe oben).

Für Speicher gilt beim Kauf ebenfalls 0 % Mehrwertsteuer. Finanzieren können Sie den Speicher über das KfW-Programm 270.

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Wallbox: Was wird gefördert?
Wallbox_E-Auto_Köln

Förderung Wallbox

Für private Wallboxen gibt es derzeit keinen Zuschuss. Das Landesprogramm progres.nrw fördert Ladepunkte nur noch an Mehrfamilienhäusern und bei Arbeitgebern. Mit einer eigenen Solaranlage laden Sie Ihr E-Auto trotzdem besonders günstig.

Förderung Photovoltaik

Grundlegend gilt die Einspeisevergütung als Fördermittel für Solaranlagen. Da der Betrag der Vergütung aber immer geringer wird, ist diese nicht mehr sonderlich profitabel.

Förderprogramm BEG

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Tilgungszuschüsse oder direkte Zuschüsse beantragt werden mit dem Hintergrund für den Bau und Kauf oder der Sanierung zum Effizienzhaus. Die BEG kann prinzipiell also auch für Solaranlagen beantragt werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass wenn die BEG für die Solaranlage verwendet wird, die Einspeisevergütung im Umkehrschluss wegfällt. 

Solaranlage_Haus_Köln
Jetzt Solarthermieanlage fördern lassen

Förderung Solarthermie

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bezuschusst auch Solarthermie-Anlagen über den KfW-Zuschuss 458:

Grundförderung:

  • 30 % der förderfähigen Kosten.

Bonusförderungen:

  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 %, wenn die Anlage zusammen mit einer neuen erneuerbaren Heizung eine alte Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ersetzt und danach keine fossile Heizung mehr im Haus ist.
  • Einkommensbonus: 40 %, 30 % oder 10 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 €, 40.000 € oder 50.000 € (mit Kind 10.000 € höhere Grenzen).

Die Förderung beträgt höchstens 70 % der förderfähigen Kosten, bei einem Einkommen bis 30.000 € bis zu 80 %. Stand: Oktober 2026.

Informationen zur Heizungsförderung der KfW (Zuschuss Nr. 458) finden Sie hier.

Die KfW unterstützt energetische Sanierungen zusätzlich durch zinsgünstige Kredite. Hierbei konzentriert sie sich auf umfassende Sanierungsmaßnahmen und energieeffiziente Neubauten:

KfW-Programm 261:

  • Kredit mit Tilgungszuschuss für die Sanierung zum Effizienzhaus. Für den reinen Heizungstausch ist der Zuschuss 458 das richtige Programm.

KfW-Programm 358/359:

  • Bietet günstige Zinskonditionen im Rahmen eines Ergänzungskredites für förderfähige Einzelmaßnahmen.
Förderung_Köln_Wärmepumpe

Voraussetzungen für die Förderung:

Technische Anforderungen:

  • Die Heizung muss mindestens 65% der beheizten Wohnfläche mit erneuerbaren Energien versorgen.
  • Der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % gilt nur für selbst nutzende Eigentümer, wenn eine Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ersetzt wird. Danach darf keine fossile Heizung mehr im Haus sein. Ab dem 01.02.2027 sinkt der Bonus halbjährlich, ab dem 01.08.2028 entfällt er.
  • Der Einkommensbonus (40 %, 30 % oder 10 %) gilt für selbst nutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 €, 40.000 € oder 50.000 €, nur für die selbst genutzte Wohneinheit.

Fachgerechte Installation:

  • Die Installation der Anlage muss von einem zertifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden. Dieser muss die korrekte Installation und Inbetriebnahme der Anlage sicherstellen.
  • Diese Anforderungen gewährleisten, dass die geförderten Anlagen effizient und umweltfreundlich arbeiten und einen erheblichen Beitrag zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen leisten.
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Ihre Förderung – wir kümmern uns darum

Wir machen das für Sie: Unser Förderservice

Mit dem Förder-Service von ErstRaum erstellen wir alle Unterlagen für Ihren KfW-Antrag und begleiten Sie bis zur Auszahlung.
100% Service

Die Rundum-Lösung von Anfang bis Ende

Wir von ErstRaum haben es uns zur Aufgabe gemacht, Sie im gesamten Prozess hin zu einer neuen, umweltfreundlichen Heizlösung zu begleiten. Alles was Sie tun müssen: Sich zurücklehnen und die neue Wärme Ihres Zuhauses unbeschwert genießen. Wir kümmern uns um den Rest.

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Gelangen Sie in wenigen Schritten zu Ihrem individuellen Angebot. Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten und wir kommen so schnell wie möglich mit einem konkretem Angebot auf Sie zu.

FAQs

Sollten Sie die Voraussetzungen für eine Förderung nicht erfüllen, gibt es möglicherweise andere Programme oder regionale Förderungen, die für Sie in Frage kommen. Lassen Sie sich von einem Energieberater oder Fachbetrieb hierzu ausführlich informieren.

Ja, es ist möglich, verschiedene Förderungen zu kombinieren. Beispielsweise können Sie sowohl BAFA-Zuschüsse als auch KfW-Kredite und -Tilgungszuschüsse in Anspruch nehmen, solange die Gesamtfördersumme die Investitionskosten nicht übersteigt.
Es ist jedoch so, dass nicht alle Förderungen beliebig miteinander kombiniert werden können.
Rufen Sie uns dazu gerne einfach an, unsere Experten betreuen Sie gerne!

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Förderstelle. Bei der BAFA kann es einige Wochen dauern, bis der Antrag geprüft und genehmigt ist. Nach Einreichung der Abschlussdokumente erfolgt die Auszahlung in der Regel innerhalb weniger Wochen​.

Förderfähige Wärmeerzeuger umfassen Wärmepumpen, Biomasseanlagen und Solarthermieanlagen. Eine separate Wärmepumpe als Teil einer Hybridheizung ist ebenfalls förderfähig, selbst wenn das andere Heizgerät fossile Brennstoffe nutzt. Hierbei müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen wie beispielsweise ein bestimmter Anteil erneuerbarer Energien oder ein zukünftiger möglicher Wasserstoffbetrieb der Gasheizung erfüllt werden.

Die Marktprämie ist eine Form der Förderung, die für Betreiber von Anlagen gilt, die ihren Strom direkt vermarkten. Das bedeutet, sie verkaufen den Strom nicht zu dem festgelegten Einspeisevergütungspreis an den Netzbetreiber, sondern bieten ihn selbst oder über einen Händler an der Strombörse an. Die Bundesnetzagentur berechnet rückwirkend die Marktprämie, indem sie die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Marktpreis, der an der Strombörse erzielt wurde, und der gesetzlich festgelegten Vergütung ermittelt.

Der Vergütungssatz für PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 1 MWp wird durch ein Bieterverfahren ermittelt. Dabei wird die Marktprämie als geförderter Ausgleich zwischen dem im Bieterverfahren ersteigerten Vergütungssatz, der für 20 Jahre festgelegt wird, und dem tatsächlich erzielten Erlös aus der Stromvermarktung festgelegt.

Die Bundesnetzagentur führt das Bieterverfahren zu festgelegten Terminen durch. In jedem Verfahren wird eine bestimmte Strommenge zu einem maximalen Vergütungssatz ausgeschrieben. Der Bieter gibt die installierte Leistung seines Angebots und den Preis an, zu dem er bereit ist, den Solarstrom zu verkaufen. Je günstiger das Gebot im Vergleich zum maximal möglichen Vergütungssatz ist, desto höher sind die Chancen, den Zuschlag zu erhalten. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht Statistiken über vergangene Ausschreibungen, um den Bietern Orientierungshilfe und eine Grundlage für wirtschaftliche Planungen zu bieten.

Die neueste Novelle des EEG hat sowohl die Vergütungssätze für die Voll- und Überschusseinspeisung von Solarstrom erhöht.

Man unterscheidet zwischen 3 Größenklassen:

  1. 0 – 10 kWp
  2. 10 – 40 kWp
  3. 40-100 kWp

Vergütungssatz Teileinspeisung:

  1. 8,03 ct/kWh
  2. 6,95 ct/kWh
  3. 5,68 ct/kWh

Vergütungssatz Volleinspeisung:

  1. 12,73 ct/kWh
  2. 10,67 ct/kWh
  3. 10,67 ct/kWh

Stand 01.08.2024 gültig bis 31.01.2025

Seit dem 31. Januar 2024 sinken die Vergütungssätze alle sechs Monate um ein Prozent.

Ja, es gibt diverse Förderungen für Photovoltaik- und Solaranlagen.
Hier eine kurze Zusammenfassung:

EEG-Regelung: Laut dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) steht es Ihnen zu, eine Einspeisevergütung für den in das öffentliche Netz eingespeisten Solarstrom zu erhalten. Keine große Überraschung, aber immerhin ein Weg, etwas Geld zurückzubekommen.

KfW-Darlehen: Falls Sie es noch nicht wussten, die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet unter ihren Förderprogrammen 270 für Solaranlagen zinsgünstige Kredite an. Nicht das großzügigste Angebot, aber es ist vorhanden.

Regionale Förderungen: Es ist vielleicht nicht überall bekannt, aber verschiedene Städte und Bundesländer haben ihre eigenen Zuschussprogramme, abhängig von der Größe der installierten Anlage. Oftmals ist dies mit der Installation eines Batteriespeichers oder einer Wallbox kombiniert. Es könnte sich lohnen, hier mal nachzuforschen.

BEG: Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Tilgungszuschüsse oder direkte Zuschüsse beantragt werden mit dem Hintergrund für den Bau und Kauf oder der Sanierung zum Effizienzhaus. Die BEG kann prinzipiell also auch für Solaranlagen beantragt werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass, wenn die BEG für die Solaranlage verwendet wird, die Einspeisevergütung im Umkehrschluss wegfällt.

Das Land NRW fördert innerhalb des Förderprogramms progres.nrw Wallboxen. Privatpersonen können dabei maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einem Förderhöchstbetrag von maximal 1.000 Euro je Ladepunkt erhalten, mit der Voraussetzung, dass zeitgleich eine neue Anlage für erneuerbare Energien errichtet wird, wie zum Beispiel eine Photovoltaik-Anlage (mit einer Leistung von mindestens 2 kW pro Ladepunkt). Zumindest ein Teil des Stroms für die Wallbox sollte dabei über die Solaranlage kommen. Die Wallbox muss also mit Ökostrom betrieben werden, um das Fördergeld zu erhalten. Als Vermieter kann bei nicht möglicher Kombination mit einer Erneuerbaren-Energien-Anlage dennoch ein Förderbetrag von bis zu 1.000€ beantragt werden. Dies ist jedoch nur möglich für Stellplätze von Mietern oder an Eigentumswohnanlagen.

Ja, auch für gemietete PV-Anlagen gibt es staatliche Förderungen in Form der sogenannten Einspeisevergütung. Die Einspeisevergütung ist das Geld, das du erhältst, wenn du deinen selbst produzierten Solarstrom ins öffentliche Netz einspeist.

Mit dem integrierten Förder-Service von ErstRaum sind Ihre Fördermittel innerhalb von 48h beantragt und bewilligt!

Unter Umfeldmaßnahmen fallen Arbeiten, die nicht den Installationskosten und der Inbetriebnahme zugeordnet werden können, aber notwendig sind, um das umweltschonende Heizsystem überhaupt einzubauen. Beispiele hierfür sind die Entsorgung alter Öl- oder Gastanks und die Wiederherstellung der Außenanlagen bei erdbedeckten Tanks. Auch der Ausbau und die Entsorgung alter Heizungen, einschließlich der Entsorgung von Sonderabfällen, sowie die Sanierung, Einrichtung oder Umwidmung eines Heiz- oder Technikraums (ausgenommen Malerarbeiten und Bodenbeläge), zählen zu den Umfeldmaßnahmen. Darüber hinaus gehören zu den Umfeldmaßnahmen Tätigkeiten, die die Energieeffizienz der Gebäudeanlagentechnik erhöhen, wie z. B. der Austausch von Heizkörpern, der Einbau einer Fußbodenheizung und der hydraulische Abgleich einschließlich entsprechender Thermostate oder Ventile. "Schönheitsarbeiten" zur Wiederherstellung von Oberflächen in Innenräumen, wie Decken-, Wand- und Bodenbeläge, Tapeten, Fliesen, Teppich, Parkett oder Malerarbeiten, sind nicht mehr förderfähig, auch wenn sie im Zusammenhang mit einer geförderten Sanierungsmaßnahme stehen. Neu ist, dass bei einem Heizungsdefekt die Mietkosten für eine provisorische Heiztechnik für bis zu einem Jahr den Umfeldmaßnahmen zugerechnet werden können, sofern die alte Anlage gegen eine förderfähige Heizung ausgetauscht wird.

Der Mieterstromzuschlag wird für PV-Anlagen gewährt, die auf Wohnhäusern installiert sind und Strom an Mieter im Gebäude oder in der Wohnsiedlung liefern, ohne das Netz zu durchlaufen. Der Mieterstromzuschlag ist wesentlich niedriger als die Einspeisevergütung, da er zusätzlich zum Erlös aus dem Verkauf des Stroms an die Mieter gezahlt wird.

Jedoch kann überschüssiger Strom gemäß den geltenden Vergütungssätzen an den Netzbetreiber geliefert werden. Hier sind die festgelegten Werte für den Mieterstrom von PV-Anlagen, die zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Januar 2024 in Betrieb genommen werden:

  • Bis zu einer installierten Leistung von 10 Kilowatt: 2,67 Ct/kWh
  • Für eine installierte Leistung von 10,1 bis einschließlich 40 Kilowatt: 2,48 Ct/kWh
  • Für eine installierte Leistung von 40,1 Kilowatt bis einschließlich 1 Megawatt: 1,67 Ct/kWh

Der Mieterstromzuschlag unterliegt derzeit einer Degression, d.h., die Fördersätze sinken im Laufe der Zeit. Die genaue Berechnung der Degression erfolgt durch die Bundesnetzagentur, abhängig davon, ob der Ausbaupfad überschritten oder unterschritten wird. Die aktuelle Höhe des Mieterstromzuschlags zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der PV-Anlage wird von der Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

Nein, es besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Fördergelder. Im Bundeshaushalt werden Mittel für die Förderungen bereitgestellt. Sollte das Budget im Laufe des Jahres erschöpft sein, entscheidet die Regierung, ob zusätzliche Mittel aus dem Haushalt zur Verfügung gestellt werden oder nicht. In der Regel werden zusätzliche Mittel bereitgestellt, jedoch besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Förderung.

Unter bestimmten Umständen ist es möglich, die beiden Förderprogramme zu kombinieren, aber nur in seltenen Fällen ist dies sinnvoll. Es ist nicht erlaubt, dieselbe Maßnahme nach verschiedenen BEG-Richtlinien zu fördern. Bei einer Kombination darf außerdem die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten nicht überschritten werden, die bei BEG WG bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit beträgt.

Ein Szenario, in dem eine Kombination möglich wäre, ist, wenn bereits ein KfW-Kredit für die Modernisierung zum Effizienzhaus nach BEG WG genehmigt wurde und man sich nachträglich für den zusätzlichen Einbau einer Lüftungsanlage entscheidet.

Die Kombination der BEG mit anderen Förderungen, z. B. von der Landesregierung, ist bis zu einer maximalen Förderquote von 60 Prozent erlaubt.

Wenn eine Bundesförderung in Anspruch genommen wird, entfällt die Möglichkeit einer steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungen. Es können jedoch unterschiedliche Förderungen für verschiedene Maßnahmen in Anspruch genommen werden, selbst wenn sie dieselbe Wohneinheit betreffen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat ein ausführliches PDF zur BEG EM mit den neuesten Daten (Stand Dezember 2023) veröffentlicht, in dem weitere Informationen zu finden sind.

Hier gehts zum PDF der BEG EM.

Ja, Sie können eine KfW-Förderung erhalten. Bei einem KfW-Effizienzhaus 40 Gebäudestandard ist es wichtig, dass die Solaranlage und der Speicher mit dem Haus verbunden sind. Es spielt keine Rolle, ob die Anlage gekauft, gemietet oder fremdbetrieben wird.