Förderprogramm_Nachhaltigkeit_Köln
Förderung für Ihre Solarnalage sichern

Förderung:
Alles, was Sie
wissen müssen

Förderung ist ein sehr komplexes Thema. Wir haben alle wichtigen Informationen leicht verständlich für Sie aufbereitet.

Unser Überblick über die Fördermöglichkeiten

Fördermittel im Überblick

Das Installieren einer Solaranlage gilt als Grundvoraussetzung für die Förderung auf einen Stromspeicher und eine Wallbox. Schaffen Sie sich also einen Stromspeicher an, kann eine Förderung nur dann ausgezahlt werden, wenn dies zeitgleich mit einer Solaranlage geschieht. Gleiches gilt für die Wallbox.

Durch die Kombination der Förderungsprogramme können Sie profitieren und sparen. Wir liefern Ihnen alle relevanten Informationen rund um die Förderungen. Um den Eigenanteil zu finanzieren, bietet die Stadtsparkasse Köln attraktive Kredite.

Förderung_Köln_Wärmepumpe
Köln_Dom_Rhein
Da simmer dabei

Die Stadt Köln fördert die Solaranlage

Glück­licherweise erkennt auch die Stadt Köln den Nutzen von Solaranlagen für die Energie­wende. Um die Stadt einen großen Schritt weiter in die Nach­haltigkeit zu bringen, hat diese eine spezielle Förderung ins Leben gerufen und eine SolarOffensive gestartet.

Im Rahmen dieser erhalten Sie auf Solaranlagen und Stromspeicher eine Förderung der Stadt. Der Förderbetrag für eine Solaranlage liegt bei 250€ pro Kilowattpeak (kWp) Anlageleistung (dieser lag zuvor bei 150€ pro kWp). Die maximal geförderte Anlageleistung liegt dabei bei 50 kWp.

Bei einer Gesamtanlageleistung einer Solaranlage von 10 kWp fördert die Stadt also 2.500€.

Sollten Sie sich zusätzlich für einen Stromspeicher entscheiden wird dieser mit 150€ pro kWp gefördert. Die Förderung für den Stromspeicher gilt nur in Kombination mit dem Kauf einer Solaranlage.

Jetzt Solaranlage fördern lassen

Förderung Photovoltaik

Grundlegend gilt die Einspeisevergütung als Fördermittel für Solaranlagen. Da der Betrag der Vergütung aber immer geringer wird, ist diese nicht mehr sonderlich profitabel.

Förderprogramm BEG

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Tilgungszuschüsse oder direkte Zuschüsse beantragt werden mit dem Hintergrund für den Bau und Kauf oder der Sanierung zum Effizienzhaus. Die BEG kann prinzipiell also auch für Solaranlagen beantragt werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass wenn die BEG für die Solaranlage verwendet wird, die Einspeisevergütung im Umkehrschluss wegfällt. 

Solaranlage_Haus_Köln
Jetzt Stromspeicher fördern lassen
Speicher_Wärmepumpe_Köln

Förderung Stromspeicher

Nicht nur die Stadt Köln fördert Solaranlagen, auch das Land gewährt Zuschüsse im Bereich Photovoltaik. Innerhalb des Förderprogramms progres.nrw werden Stromspeicher mit Photovoltaikanlagen mit 150€ je Kilowattstunde Speicherkapazität gefördert. Bedingung ist, dass der Speicher gleichzeitig mit der Photovoltaikanlage angeschafft wird. Die Speicherkapazität des installierten Stromspeichers darf maximal dreimal so groß sein wie die installierte Leistung der neu errichteten Photovoltaikanlage.

Jetzt Wallbox fördern lassen

Förderung Wallbox

Das Land NRW fördert innerhalb des Förderprogramms progres.nrw auch Wallboxen. Privatpersonen können dabei bis zu 1.500€ Förderung erhalten, mit der Voraussetzung, dass zeitgleich eine neue Anlage für erneuerbare Energien errichtet wird, wie zum Beispiel eine Photovoltaik-Anlage (mit einer Leistung von mindestens 2 kW pro Ladepunkt). Zumindest ein Teil des Stroms für die Wallbox sollte dabei über die Solaranlage kommen. Die Wallbox muss also mit Ökostrom betrieben werden, um das Fördergeld zu erhalten. Als Vermieter oder Eigentümer kann bei nicht möglicher Kombination mit einer Erneuerbaren-Energien-Anlage dennoch ein Förderbetrag von 1.000€ beantragt werden. Dies ist jedoch nur möglich für Stellplätze von Mietern oder an Eigentumswohnanlagen.

Wallbox_E-Auto_Köln
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FAQs

Förderfähige Wärmeerzeuger umfassen Wärmepumpen, Biomasseanlagen und Solarthermieanlagen. Eine separate Wärmepumpe als Teil einer Hybridheizung ist ebenfalls förderfähig, selbst wenn das andere Heizgerät fossile Brennstoffe nutzt. Allerdings werden hybride Kombigeräte wie zum Beispiel eine Wärmepumpe plus Gas-Brennwertgerät in einem Heizungsgehäuse nicht mehr gefördert.

Die Marktprämie ist eine Form der Förderung, die für Betreiber von Anlagen gilt, die ihren Strom direkt vermarkten. Das bedeutet, sie verkaufen den Strom nicht zu dem festgelegten Einspeisevergütungspreis an den Netzbetreiber, sondern bieten ihn selbst oder über einen Händler an der Strombörse an. Die Bundesnetzagentur berechnet rückwirkend die Marktprämie, indem sie die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Marktpreis, der an der Strombörse erzielt wurde, und der gesetzlich festgelegten Vergütung ermittelt.

Der Vergütungssatz für PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 1 MWp wird durch ein Bieterverfahren ermittelt. Dabei wird die Marktprämie als geförderter Ausgleich zwischen dem im Bieterverfahren ersteigerten Vergütungssatz, der für 20 Jahre festgelegt wird, und dem tatsächlich erzielten Erlös aus der Stromvermarktung festgelegt.

Die Bundesnetzagentur führt das Bieterverfahren zu festgelegten Terminen durch. In jedem Verfahren wird eine bestimmte Strommenge zu einem maximalen Vergütungssatz ausgeschrieben. Der Bieter gibt die installierte Leistung seines Angebots und den Preis an, zu dem er bereit ist, den Solarstrom zu verkaufen. Je günstiger das Gebot im Vergleich zum maximal möglichen Vergütungssatz ist, desto höher sind die Chancen, den Zuschlag zu erhalten. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht Statistiken über vergangene Ausschreibungen, um den Bietern Orientierungshilfe und eine Grundlage für wirtschaftliche Planungen zu bieten.

Die neueste Novelle des EEG hat sowohl die Vergütungssätze für die Voll- und Überschusseinspeisung von Solarstrom erhöht. Die aktuellen Vergütungssätze für die Kombination von Einspeisung und Eigenverbrauch sind wie folgt:

  • Bis zu einer installierten Leistung von 10 Kilowatt: 8,60 Cent pro Kilowattstunde (Ct/kWh)
  • Für eine installierte Leistung von 10,1 bis einschließlich 40 Kilowatt: 7,50 Ct/kWh
  • Für eine installierte Leistung von 40,1 bis einschließlich 1 Megawatt: 6,20 Ct/kWh

Bei Voll­einspeisung des selbst erzeugten PV-Stroms auf oder am Gebäude beträgt die Vergütung bei Direktvermarktung:

  • Bis zu einer installierten Leistung von 10 Kilowatt: 13,4 Ct/kWh
  • Für eine installierte Leistung von 10,1 bis einschließlich 100 Kilowatt: 11,3 Ct/kWh
  • Für eine installierte Leistung von 100,1 bis einschließlich 400 Kilowatt: 9,4 Ct/kWh
  • Für eine installierte Leistung von 400,1 Kilowatt bis einschließlich 1 Megawatt: 8,1 Ct/kWh

Wenn der volleingespeiste Strom von Anlagen bis einschließlich 100 Kilowatt nicht direkt vermarktet wird, sondern vom Netzbetreiber abgenommen wird, reduziert sich der Vergütungssatz um 0,4 Cent pro Kilowattstunde.

Diese Vergütungen gelten für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen wurden. Es ist jedoch zu beachten, dass die höheren Vergütungssätze noch der Zustimmung durch die EU-Kommission unterliegen.

Ja, es gibt diverse Förderungen für Photovoltaik- und Solaranlagen.
Hier eine kurze Zusammenfassung:

EEG-Regelung: Laut dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) steht es Ihnen zu, eine Einspeisevergütung für den in das öffentliche Netz eingespeisten Solarstrom zu erhalten. Keine große Überraschung, aber immerhin ein Weg, etwas Geld zurückzubekommen.

KfW-Darlehen: Falls Sie es noch nicht wussten, die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet unter ihren Förderprogrammen 270 für Solaranlagen zinsgünstige Kredite an. Nicht das großzügigste Angebot, aber es ist vorhanden.

Regionale Förderungen: Es ist vielleicht nicht überall bekannt, aber verschiedene Städte und Bundesländer haben ihre eigenen Zuschussprogramme, abhängig von der Größe der installierten Anlage. Oftmals ist dies mit der Installation eines Batteriespeichers oder einer Wallbox kombiniert. Es könnte sich lohnen, hier mal nachzuforschen.

Das Förderprogramm KfW 440, das bisher eine finanzielle Unterstützung von 900€ pro Ladepunkt für den Erwerb einer Wallbox bereitstellte, ist vollständig ausgeschöpft. Das Förderprogramm der Bundesregierung hatte insgesamt ein Budget von 200 Millionen Euro. Die Fördermittel wurden nur bewilligt, wenn die Gesamtkosten des Projekts über 900€ betrugen. Wenn mehrere Ladestationen installiert wurden, erhielt jede einzelne Wallbox einen Investitionszuschuss in Höhe von 900€.

Ja, auch für gemietete PV-Anlagen gibt es staatliche Förderungen in Form der sogenannten Einspeisevergütung. Die Einspeisevergütung ist das Geld, das du erhältst, wenn du deinen selbst produzierten Solarstrom ins öffentliche Netz einspeist.

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Unter Umfeldmaßnahmen fallen Arbeiten, die nicht den Installationskosten und der Inbetriebnahme zugeordnet werden können, aber notwendig sind, um das umweltschonende Heizsystem überhaupt einzubauen. Beispiele hierfür sind die Entsorgung alter Öl- oder Gastanks und die Wiederherstellung der Außenanlagen bei erdbedeckten Tanks. Auch der Ausbau und die Entsorgung alter Heizungen, einschließlich der Entsorgung von Sonderabfällen, sowie die Sanierung, Einrichtung oder Umwidmung eines Heiz- oder Technikraums (ausgenommen Malerarbeiten und Bodenbeläge), zählen zu den Umfeldmaßnahmen. Darüber hinaus gehören zu den Umfeldmaßnahmen Tätigkeiten, die die Energieeffizienz der Gebäudeanlagentechnik erhöhen, wie z. B. der Austausch von Heizkörpern, der Einbau einer Fußbodenheizung und der hydraulische Abgleich einschließlich entsprechender Thermostate oder Ventile. "Schönheitsarbeiten" zur Wiederherstellung von Oberflächen in Innenräumen, wie Decken-, Wand- und Bodenbeläge, Tapeten, Fliesen, Teppich, Parkett oder Malerarbeiten, sind nicht mehr förderfähig, auch wenn sie im Zusammenhang mit einer geförderten Sanierungsmaßnahme stehen. Neu ist, dass bei einem Heizungsdefekt die Mietkosten für eine provisorische Heiztechnik für bis zu einem Jahr den Umfeldmaßnahmen zugerechnet werden können, sofern die alte Anlage gegen eine förderfähige Heizung ausgetauscht wird.

Der Mieterstromzuschlag wird für PV-Anlagen gewährt, die auf Wohnhäusern installiert sind und Strom an Mieter im Gebäude oder in der Wohnsiedlung liefern, ohne das Netz zu durchlaufen. Der Mieterstromzuschlag ist wesentlich niedriger als die Einspeisevergütung, da er zusätzlich zum Erlös aus dem Verkauf des Stroms an die Mieter gezahlt wird.

Jedoch kann überschüssiger Strom gemäß den geltenden Vergütungssätzen an den Netzbetreiber geliefert werden. Hier sind die festgelegten Werte für den Mieterstrom von PV-Anlagen, die zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Januar 2024 in Betrieb genommen werden:

  • Bis zu einer installierten Leistung von 10 Kilowatt: 2,67 Ct/kWh
  • Für eine installierte Leistung von 10,1 bis einschließlich 40 Kilowatt: 2,48 Ct/kWh
  • Für eine installierte Leistung von 40,1 Kilowatt bis einschließlich 1 Megawatt: 1,67 Ct/kWh

Der Mieterstromzuschlag unterliegt derzeit einer Degression, d.h., die Fördersätze sinken im Laufe der Zeit. Die genaue Berechnung der Degression erfolgt durch die Bundesnetzagentur, abhängig davon, ob der Ausbaupfad überschritten oder unterschritten wird. Die aktuelle Höhe des Mieterstromzuschlags zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der PV-Anlage wird von der Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

Nein, es besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Fördergelder. Im Bundeshaushalt werden Mittel für die Förderungen bereitgestellt. Sollte das Budget im Laufe des Jahres erschöpft sein, entscheidet die Regierung, ob zusätzliche Mittel aus dem Haushalt zur Verfügung gestellt werden oder nicht. In der Regel werden zusätzliche Mittel bereitgestellt, jedoch besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Förderung.

Unter bestimmten Umständen ist es möglich, die beiden Förderprogramme zu kombinieren, aber nur in seltenen Fällen ist dies sinnvoll. Es ist nicht erlaubt, dieselbe Maßnahme nach verschiedenen BEG-Richtlinien zu fördern. Bei einer Kombination darf außerdem die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten nicht überschritten werden, die bei BEG WG bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit beträgt.

Ein Szenario, in dem eine Kombination möglich wäre, ist, wenn bereits ein KfW-Kredit für die Modernisierung zum Effizienzhaus nach BEG WG genehmigt wurde und man sich nachträglich für den zusätzlichen Einbau einer Lüftungsanlage entscheidet.

Die Kombination der BEG mit anderen Förderungen, z. B. von der Landesregierung, ist bis zu einer maximalen Förderquote von 60 Prozent erlaubt.

Wenn eine Bundesförderung in Anspruch genommen wird, entfällt die Möglichkeit einer steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungen. Es können jedoch unterschiedliche Förderungen für verschiedene Maßnahmen in Anspruch genommen werden, selbst wenn sie dieselbe Wohneinheit betreffen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat ein Video-Tutorial zur BEG EM veröffentlicht, in dem weitere Informationen zu finden sind.

Video: BMWK - BEG EM

Ja, Sie können eine KfW-Förderung erhalten. Bei einem KfW-Effizienzhaus 40 Gebäudestandard ist es wichtig, dass die Solaranlage und der Speicher mit dem Haus verbunden sind. Es spielt keine Rolle, ob die Anlage gekauft, gemietet oder fremdbetrieben wird.

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Es gibt Dinge, die kauft man nur selten im Leben – eine Heizung zum Beispiel. Wir von ErstRaum haben es uns zur Aufgabe gemacht, Sie im gesamten Prozess hin zu einer neuen, umweltfreundlichen Heizlösung zu begleiten.

Alles was Sie tun müssen: sich zurücklehnen und die neue Wärme Ihres Zuhauses unbeschwert genießen. Wir kümmern uns um den Rest. Ganz gleich, welches Anliegen Sie zum Thema Heizen haben:

Wir sind für Sie da.

Wir rufen Sie gerne an

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