Förderprogramm_Nachhaltigkeit_Köln
Gasheizung und Förderung

Was Sie zur Förderung wissen müssen

0% Gas und 100% Service. Wir begleiten Sie von der ersten Schätzung bis zur Installation und kümmern uns auch um die Förderung.

Alle wichtigen Informationen auf einen Blick,
die Sie zur Förderung Ihrer neuen Heizung benötigen.

Mehr Effizienz zu Ihrem Vorteil

Mit mehr Effizienz Energie und Geld sparen

Moderne Gasheizungen sind eine beliebte Wahl für viele Haushalte, da sie effizient, zuverlässig und kostengünstig sind. Mit den neuesten technologischen Fortschritten, insbesondere in Kombination mit erneuerbaren Energien, können moderne Gasheizungen den Energieverbrauch senken, mit Wasserstoff betrieben werden und den CO2-Ausstoß reduzieren. Eine besonders interessante Variante ist die Hybrid-Gasheizung, die Gasheizungen mit erneuerbaren Energien wie Solarthermie oder Wärmepumpen kombiniert. Diese hybriden Systeme bieten die Vorteile beider Technologien und tragen stärker zur Reduzierung von Energiekosten und Emissionen bei. Der Umstieg auf eine neue Gas- oder Hybrid-Gasheizung ist daher eine sinnvolle Investition in die Zukunft Ihres Hauses und den Umweltschutz.

Gemütlich_Wohnen_Heizen_Köln

Mit mehr Effizienz Energie und Geld sparen

Sie möchten Ihr Zuhause mit einer klimafreundlichen Heizung ausstatten? Dann können Sie jetzt von staatlichen Förderungen profitieren. Dabei zahlt sich Ihre Investition doppelt aus. Dank der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) können Sie ab 2021 bis zu 50% Ihrer neuen Heizanlage staatlich fördern lassen. Ziel der Förderung ist der Ausbau regenerativer Energieträger, wie Solarthermie, Biomasse oder Wärmepumpe. Daher sind von der Förderung ausschließlich Umstellungen auf dieser Grundlage betroffen. Unterstützt werden nicht nur Vollumrüstungen, sondern auch Hybrid-Lösungen. Die Höhe der Förderung variiert von Fall zu Fall. So sparen Sie nicht nur Geld bei der Anschaffung einer neuen, modernen Heizungsanlage, sondern helfen auch Emissionen einzusparen.
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Ihre Förderung bei einem Wechsel von Öl auf Gas
Unser Überblick über die Fördermöglichkeiten

KfW-Förderung

Eine reine Gasheizung wird nicht gefördert, auch nicht als „H2-ready“-Gerät. Gefördert wird nur der erneuerbare Teil einer Hybridheizung, also zum Beispiel die Wärmepumpe oder die Solarthermie-Anlage. Dafür gilt der KfW-Zuschuss 458 mit 30 % Grundförderung und gegebenenfalls Einkommensbonus.

Den Klimageschwindigkeitsbonus gibt es nur, wenn nach dem Tausch keine fossile Heizung mehr im Haus ist. Wer die höchste Förderung möchte, wechselt deshalb auf eine reine Wärmepumpe.

Die KfW unterstützt energetische Sanierungen zusätzlich durch zinsgünstige Kredite:

  • KfW-Programm 261: Kredit mit Tilgungszuschuss für die Sanierung zum Effizienzhaus. Für den reinen Heizungstausch ist der Zuschuss 458 das richtige Programm.
  • KfW-Programm 358/359: Bietet günstige Zinskonditionen im Rahmen eines Ergänzungskredites für förderfähige Einzelmaßnahmen.

BAFA-Förderung:

Unabhängig von der Heizung bezuschusst das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Sanierungsmaßnahmen mit 15 %, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) mit 20 %:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. Dämmung, Fenster)
  • Anlagentechnik außer Heizungen
  • Heizungsoptimierung

Stand: Oktober 2026.

Förderung_Köln_Wärmepumpe

Voraussetzungen für die Förderung:

Um die Förderungen in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

Technische Anforderungen:

  • Die Fähigkeit mindestens teilweise oder zukünftig mit erneuerbaren Energien zu heizen.
  • Der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % gilt nur für selbst nutzende Eigentümer, wenn eine Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ersetzt wird. Danach darf keine fossile Heizung mehr im Haus sein. Ab dem 01.02.2027 sinkt der Bonus halbjährlich, ab dem 01.08.2028 entfällt er.
  • Der Einkommensbonus (40 %, 30 % oder 10 %) gilt für selbst nutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 €, 40.000 € oder 50.000 €, nur für die selbst genutzte Wohneinheit.
  • Bei der Heizungsoptimierung darf die bisherige Heizung nur zwischen 2 und 20 Jahre alt sein.

Fachgerechte Installation:

  • Die Installation der Heizung muss von einem zertifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden. Dieser muss die korrekte Installation und Inbetriebnahme der Anlage sicherstellen.
  • Diese Anforderungen gewährleisten, dass die geförderten Heizungen effizient und umweltfreundlich arbeiten und einen erheblichen Beitrag zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen leisten.

Wie hoch sind die Förderungen?

Die Höhe der Förderung wird durch zwei Faktoren bestimmt:

Welcher Heizungstyp soll verbaut werden?
Welcher Heizungstyp wurde bisher betrieben?

Welcher Heizungstyp soll verbaut werden?

  • Wärmepumpen: Hausbesitzer können einen Zuschuss in Höhe von 25% erhalten, wobei ein zusätzlicher Bonus von 5% gewährt wird, wenn Erdreich, Wasser oder Abwasser als Wärmequelle genutzt wird.
  • Erneuerbare-Energien-Heizungen (ausgenommen Biomasse): Ein Zuschuss von 25% steht zur Verfügung.
  • Biomasseheizungen: Der Fördersatz reduziert sich auf 20%, wenn Biomasse als Energiequelle verwendet wird.
  • Solarthermie: Ein Zuschuss von 25% ist verfügbar.

Welcher Heizungstyp wurde bisher betrieben?

Hausbesitzer, die ihre Öl- oder Kohleheizung oder eine Gasheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist, durch eine neue Heizungsanlage ersetzen, können einen zusätzlichen Förderzuschuss in Höhe von 10% erhalten​.

Sparen Sie 5% mehr bei Sanierung

Mehr Förderung mit Sanierungsfahrplan

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) bewertet den Energiezustand Ihres Hauses und empfiehlt Verbesserungsmaßnahmen. Ein unabhängiger Energieberater erstellt ihn, das BAFA bezuschusst die Beratung anteilig.

Setzen Sie Maßnahmen aus dem iSFP um, erhalten Sie bei den BAFA-Einzelmaßnahmen 5 % mehr Förderung und doppelt so hohe förderfähige Kosten. Für den Heizungstausch selbst gibt es keinen iSFP-Bonus.

Weitere Informationen zur Förderung für Energieberatungen finden Sie hier.

Köln_Dom_Rhein
Da simmer dabei

Förderung der Stadt Köln

Die Stadt Köln fördert neue Heizungen derzeit nicht mehr, ihr Programm „Gebäudesanierung – klimafreundliches Wohnen“ ist eingestellt. Für Sie zählt daher die Bundesförderung über KfW und BAFA. Sobald es neue städtische Programme gibt, informieren wir Sie.

Planen_Wärmepumpe_Köln

Ein Rechenbeispiel

Bei einer Hybridheizung aus Gas-Brennwertgerät und Wärmepumpe wird nur die Wärmepumpe gefördert. Kostet sie 18.000 €, erhalten Sie 30 % Grundförderung, also 5.400 €. Bei geringem Einkommen kommt der Einkommensbonus hinzu.

Den Klimageschwindigkeitsbonus gibt es nicht, weil weiter eine Gasheizung im Haus ist.

Umstieg von GasheizungUmstieg von Ölheizung
Kosten30.000€30.000€
Theoretische Förderung14.500€ 17.500€
Beratung_Wärmepumpe_Köln
Ihre Förderung – wir kümmern uns darum

Wir machen das für Sie: Unser Förderservice

Mit dem Förder-Service von ErstRaum erstellen wir alle Unterlagen für Ihren KfW-Antrag und begleiten Sie bis zur Auszahlung.
Einige Daten und Fakten für Sie

Überblick

Was Sie auch interessieren könnte
HeizungFörderung (vorher Gasheizung)Förderung (vorher Ölheizung)
Solarkollektoranlage30%30%
Erneuerbare Energien Hybridheizung25%25%
Wärmepumpanlage35%45%
Modernisierung mit Sanierungsfahrplan +5%+5%

Was gilt es zu beachten?

Antrag

Der Antrag muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) eingereicht werden.Planungsleistungen können bereits im Vorhinein erbracht werden.

Kumulierung

Die Kumulierung anderer Fördermittel ist grundsätzlich möglich, solange die Fördermittel die förderfähigen Kosten nicht überschreiten.

Verwendungsnachweis 

Innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums muss der Verwendungsnachweis online aktiviert werden. Für den Verwendungsnachweis benötigen Sie je nach Heizungsart folgende Unterlagen:

  • Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben
  • Rechnungsunterlagen des Wärmeerzeugers
  • Fachunternehmererklärung

In Sonderfällen müssen eventuell noch weitere Dokumente nachgereicht werden.

Förderkredite in NRW

Zusätzlich zu den Förderungen des Bundes können Sie im Rahmen eines Investitionsprojekts einen Kredit bei der NRW.BANK beantragen.

Um einen Förderkredit zu beantragen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Investitionsvolumen zwischen 2.500 € und 75.000 €
  • Investitionsmaßnahmen beziehen sich auf selbstgenutztes Wohneigentum (Zwei-Familienhäuser inkl.)

Durch die Förderung des Landes sind die Konditionen der Kredite sehr attraktiv:

  • Die Laufzeit kann 10, 15 oder 20 Jahre betragen, wobei in jedem Fall ein Jahr tilgungsfrei ist
  • Der Zinssatz ist über die gesamte Laufzeit fix
  • Die Auszahlung beträgt 100 %

Die Förderung beschränkt sich nicht nur auf den Umbau der Heizungsanlage. Alle baulichen Maßnahmen, die der Steigerung der Energieeffizienz, der Verbesserung des Umweltschutzes oder der Barrierefreiheit zugutekommen, können mit Hilfe der Förderkredite finanziert werden.

100% Service

Die Rundum-Lösung von Anfang bis Ende

Wir von ErstRaum haben es uns zur Aufgabe gemacht, Sie im gesamten Prozess hin zu einer neuen, umweltfreundlichen Heizlösung zu begleiten. Alles was Sie tun müssen: Sich zurücklehnen und die neue Wärme Ihres Zuhauses unbeschwert genießen. Wir kümmern uns um den Rest.

Wir kümmern uns zu 100%
FAQs

Eine neue Gasheizung ist in der Regel wesentlich effizienter und umweltfreundlicher. Moderne Brennwerttechnik kann den Energieverbrauch um bis zu 30 % senken und gleichzeitig den CO2-Ausstoß reduzieren.

Sollten Sie die Voraussetzungen für eine Förderung nicht erfüllen, gibt es möglicherweise andere Programme oder regionale Förderungen, die für Sie in Frage kommen. Lassen Sie sich von einem Energieberater oder Fachbetrieb hierzu ausführlich informieren.

Ja, es ist möglich, verschiedene Förderungen zu kombinieren. Beispielsweise können Sie sowohl BAFA-Zuschüsse als auch KfW-Kredite und -Tilgungszuschüsse in Anspruch nehmen, solange die Gesamtfördersumme die Investitionskosten nicht übersteigt.
Es ist jedoch so, dass nicht alle Förderungen beliebig miteinander kombiniert werden können.
Rufen Sie uns dazu gerne einfach an, unsere Experten betreuen Sie gerne!

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Förderstelle. Bei der BAFA kann es einige Wochen dauern, bis der Antrag geprüft und genehmigt ist. Nach Einreichung der Abschlussdokumente erfolgt die Auszahlung in der Regel innerhalb weniger Wochen​.

Ja allerdings nur noch für Hybridheizungen oder Wasserstoff fähige Heizungen. Dabei werden je nach Förderung allerdings nur die entstehenden Mehrkosten im Vergleich zu einer klassischen Gasheizung gefördert. Unsere Empfehlung aufgrund höherer Fördersätze ist daher, sofern möglich, der Einbau einer Wärmepumpe. Durch die Förderung bis zu 70 % der Kosten und einem langfristig häufig günstigerem Betrieb einer Wärmepumpe sparen Sie somit sowohl kurz- als auch langfristig.

Förderfähige Wärmeerzeuger umfassen Wärmepumpen, Biomasseanlagen und Solarthermieanlagen. Eine separate Wärmepumpe als Teil einer Hybridheizung ist ebenfalls förderfähig, selbst wenn das andere Heizgerät fossile Brennstoffe nutzt. Hierbei müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen wie beispielsweise ein bestimmter Anteil erneuerbarer Energien oder ein zukünftiger möglicher Wasserstoffbetrieb der Gasheizung erfüllt werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat ein ausführliches PDF zur BEG EM mit den neuesten Daten (Stand Dezember 2023) veröffentlicht, in dem weitere Informationen zu finden sind.

Hier gehts zum PDF der BEG EM.

Gemäß den Richtlinien der BEG EM gelten als Bestandsgebäude Gebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung der Förderung mindestens fünf Jahre zurückliegt.

Ja, die Optimierung der Heizungsanlage zur Steigerung der Effizienz wird gefördert. Dazu gehören Maßnahmen wie der hydraulische Abgleich der Anlage, der Austausch von Heizungspumpen, die Anpassung von Temperaturen und Pumpenleistung, die Optimierung von Wärmepumpen, die Dämmung von Rohrleitungen, der Einbau von Flächenheizungen oder Niedertemperaturheizkörpern, der Einbau von Wärmespeichern sowie die Verbesserung der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik.

Ölbasierte Wärmeerzeuger, Erdgasheizungen und Klimaanlagen erhalten keine Bundesförderung mehr.

Der Einbau, Austausch oder die Optimierung von Lüftungsanlagen wird gefördert. Auch digitale Systeme, die zu einem reduzierten Energieverbrauch beitragen, wie z. B. Einzelraumregelungen, erhalten eine Förderung. Wenn Wohngebäude an ein Nah- oder Fernwärmenetz angeschlossen sind, werden auch Systeme gefördert, die zur Optimierung des Netzes beitragen. Die Anlagentechnik muss den "Technischen Mindestanforderungen zum Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen" (TMA EM) entsprechen.