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Jetzt Förderung für Ihre Gas-Heizung sichern

Förderung für Ihre Gas-Heizung​

0% Gas und 100% Service. Wir begleiten Sie von der ersten Schätzung bis zur Installation und kümmern uns auch um die Förderung.

Alle wichtigen Informationen auf einen Blick,
die Sie zur Förderung Ihrer neuen Heizung benötigen.

Mehr Effizienz zu Ihrem Vorteil

Mit mehr Effizienz Energie und Geld sparen

Sie möchten Ihr Zuhause mit einer klimafreundlichen Heizung ausstatten? Dann können Sie jetzt von staatlichen Förderungen profitieren. Dabei zahlt sich Ihre Investition doppelt aus. Dank der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) können Sie ab 2021 bis zu 50% Ihrer neuen Heizanlage staatlich fördern lassen. Ziel der Förderung ist der Ausbau regenerativer Energieträger, wie Solarthermie, Biomasse oder Wärmepumpe. Daher sind von der Förderung ausschließlich Umstellungen auf dieser Grundlage betroffen. Unterstützt werden nicht nur Vollumrüstungen, sondern auch Hybrid-Lösungen. Die Höhe der Förderung variiert von Fall zu Fall. So sparen Sie nicht nur Geld bei der Anschaffung einer neuen, modernen Heizungsanlage, sondern helfen auch Emissionen einzusparen.
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Ihre Förderung bei einem Wechsel von Öl auf Gas

Wie hoch sind die Förderungen?

Die Höhe der Förderung wird durch zwei Faktoren bestimmt:

Welcher Heizungstyp soll verbaut werden?
Welcher Heizungstyp wurde bisher betrieben?

Welcher Heizungstyp soll verbaut werden?

  • Wärmepumpen: Hausbesitzer können einen Zuschuss in Höhe von 25% erhalten, wobei ein zusätzlicher Bonus von 5% gewährt wird, wenn Erdreich, Wasser oder Abwasser als Wärmequelle genutzt wird.
  • Erneuerbare-Energien-Heizungen (ausgenommen Biomasse): Ein Zuschuss von 25% steht zur Verfügung.
  • Biomasseheizungen: Der Fördersatz reduziert sich auf 20%, wenn Biomasse als Energiequelle verwendet wird.
  • Solarthermie: Ein Zuschuss von 25% ist verfügbar.

Welcher Heizungstyp wurde bisher betrieben?

Hausbesitzer, die ihre Öl- oder Kohleheizung oder eine Gasheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist, durch eine neue Heizungsanlage ersetzen, können einen zusätzlichen Förderzuschuss in Höhe von 10% erhalten​.

Sparen Sie 5% mehr bei Sanierung

Individueller Sanierungsfahrplan

Der Individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP), entwickelt von der Deutschen Energie Agentur (DENA) im Auftrag des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), bewertet den Energiezustand von Wohnhäusern und empfiehlt Verbesserungsmaßnahmen durch unabhängige Energieberater.

Das BAFA erstattet bis zu 80% der förderfähigen iSFP-Beratungskosten, mit einem Maximum von 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser. Die Förderung deckt auch die Energieberatungskosten ab.

Zusätzlich gibt es einen 5% Bonus für die Umsetzung der iSFP-Maßnahmen, der zur 20%igen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) hinzukommt.

Die iSFP-Kosten können durch den erhöhten Sanierungsfördersatz ausgeglichen werden. Die BAFA-Förderung und der 5%ige Bonus tragen zur Senkung der Sanierungsgesamtkosten bei.

Einige Daten und Fakten für Sie

Überblick

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HeizungFörderung (vorher Gasheizung)Förderung (vorher Ölheizung)
Solarkollektoranlage30%30%
Erneuerbare Energien Hybridheizung25%25%
Wärmepumpanlage35%45%
Modernisierung mit Sanierungsfahrplan +5%+5%

Was gilt es zu beachten?

Antrag

Der Antrag muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) eingereicht werden.Planungsleistungen können bereits im Vorhinein erbracht werden.

Kumulierung

Die Kumulierung anderer Fördermittel ist grundsätzlich möglich, solange die Fördermittel die förderfähigen Kosten nicht überschreiten.

Verwendungsnachweis 

Innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums muss der Verwendungsnachweis online aktiviert werden. Für den Verwendungsnachweis benötigen Sie je nach Heizungsart folgende Unterlagen:

  • Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben
  • Rechnungsunterlagen des Wärmeerzeugers
  • Fachunternehmererklärung

In Sonderfällen müssen eventuell noch weitere Dokumente nachgereicht werden.

Förderkredite in NRW

Zusätzlich zu den Förderungen des Bundes können Sie im Rahmen eines Investitionsprojekts einen Kredit bei der NRW.BANK beantragen.

Um einen Förderkredit zu beantragen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Investitionsvolumen zwischen 2.500 € und 75.000 €
  • Investitionsmaßnahmen beziehen sich auf selbstgenutztes Wohneigentum (Zwei-Familienhäuser inkl.)

Durch die Förderung des Landes sind die Konditionen der Kredite sehr attraktiv:

  • Die Laufzeit kann 10, 15 oder 20 Jahre betragen, wobei in jedem Fall ein Jahr tilgungsfrei ist
  • Der Zinssatz ist über die gesamte Laufzeit fix
  • Die Auszahlung beträgt 100 %

Die Förderung beschränkt sich nicht nur auf den Umbau der Heizungsanlage. Alle baulichen Maßnahmen, die der Steigerung der Energieeffizienz, der Verbesserung des Umweltschutzes oder der Barrierefreiheit zugutekommen, können mit Hilfe der Förderkredite finanziert werden.

FAQs

Seit Mitte August 2022 sind keine Subventionen mehr für gasbetriebene Heizanlagen verfügbar. Dies betrifft ebenfalls Hybridsysteme, die teilweise mit erneuerbaren Energien arbeiten. Unterstützung wird nur noch für den Teil der Heizung gewährt, der erneuerbare Energiequellen nutzt. Bei einem Hybridsystem aus Gasheizung und Solarthermie bekommen Sie also nur 25 Prozent Förderung für den Solarthermie-Teil.

Mit dem Entfall der Förderung, die fast die Hälfte der Kosten reduziert hatte, verschwindet auch ein gewichtiges Argument für eine Gas-Hybridheizung. Anders sieht es bei der Wärmepumpe aus, hier sind Förderungen von bis zu 40 Prozent möglich. Daher lohnt sich der Wechsel zur Wärmepumpe auch unter Berücksichtigung der Anschaffungskosten. Gas-Hybridheizungen sollten nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn der Wechsel zur Wärmepumpe keine Option ist. Gerne übernehmen wir für Sie die Prüfung!

Förderfähige Wärmeerzeuger umfassen Wärmepumpen, Biomasseanlagen und Solarthermieanlagen. Eine separate Wärmepumpe als Teil einer Hybridheizung ist ebenfalls förderfähig, selbst wenn das andere Heizgerät fossile Brennstoffe nutzt. Allerdings werden hybride Kombigeräte wie zum Beispiel eine Wärmepumpe plus Gas-Brennwertgerät in einem Heizungsgehäuse nicht mehr gefördert.

Die Kombination von Gas-Brennwertgerät und Wärmepumpe in einem Gerät ist nicht förderfähig. In Bestandsgebäuden mit hohem Wärmebedarf werden jedoch in der Regel ein Gas-Brennwertgerät und eine Luft/Wasser-Wärmepumpe als separate Heizungen hydraulisch und regelungstechnisch miteinander kombiniert. In diesem Fall wird die Wärmepumpe mit 25 Prozent gefördert, während das Gas-Brennwertgerät nicht zu den förderfähigen Kosten zählt. Es gibt auch keinen Heizungstausch-Bonus für diese Art von Gas-Hybridheizung.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat ein Video-Tutorial zur BEG EM veröffentlicht, in dem weitere Informationen zu finden sind.

Video: BMWK - BEG EM

Seit Mitte August 2022 gibt es eine kurzfristige Änderung in Bezug auf staatliche Förderungen für Heizungssanierungen. Seitdem werden Gashybridheizungen, ebenso wie zuvor Ölhybridheizungen, nicht mehr staatlich gefördert. Allerdings können Sie den erneuerbaren Anteil dieser Heizung separat bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragen. Bei einer Kombination aus Gasheizung und Solarthermie erhalten Sie dann einen Zuschuss von 25 Prozent, der ausschließlich auf die Solarthermie und nicht auf die gesamte Heizung gewährt wird.

Gemäß den Richtlinien der BEG EM gelten als Bestandsgebäude Gebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung der Förderung mindestens fünf Jahre zurückliegt.

Ja, die Optimierung der Heizungsanlage zur Steigerung der Effizienz wird gefördert. Dazu gehören Maßnahmen wie der hydraulische Abgleich der Anlage, der Austausch von Heizungspumpen, die Anpassung von Temperaturen und Pumpenleistung, die Optimierung von Wärmepumpen, die Dämmung von Rohrleitungen, der Einbau von Flächenheizungen oder Niedertemperaturheizkörpern, der Einbau von Wärmespeichern sowie die Verbesserung der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik.

Ölbasierte Wärmeerzeuger, Gasheizungen und Klimaanlagen erhalten keine Bundesförderung mehr.

Gas-Brennwertgeräte erhalten weiterhin eine steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierung als Gas-Hybrid-Anlage oder "Renewable ready". Dabei können 20 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 40.000 Euro) über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich abgesetzt werden. Dieser Abzug erfolgt von der individuellen Steuerschuld. Gemäß den Richtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude werden Gas-Brennwertgeräte nicht mehr gefördert.

Der Einbau, Austausch oder die Optimierung von Lüftungsanlagen wird gefördert. Auch digitale Systeme, die zu einem reduzierten Energieverbrauch beitragen, wie z. B. Einzelraumregelungen, erhalten eine Förderung. Wenn Wohngebäude an ein Nah- oder Fernwärmenetz angeschlossen sind, werden auch Systeme gefördert, die zur Optimierung des Netzes beitragen. Die Anlagentechnik muss den "Technischen Mindestanforderungen zum Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen" (TMA EM) entsprechen.

Für Ihr Wohlfühlklima zu Hause
Rund um's Heizen für Sie da

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Es gibt Dinge, die kauft man nur selten im Leben – eine Heizung zum Beispiel. Wir von ErstRaum haben es uns zur Aufgabe gemacht, Sie im gesamten Prozess hin zu einer neuen, umweltfreundlichen Heizlösung zu begleiten.

Alles was Sie tun müssen: sich zurücklehnen und die neue Wärme Ihres Zuhauses unbeschwert genießen. Wir kümmern uns um den Rest. Ganz gleich, welches Anliegen Sie zum Thema Heizen haben:

Wir sind für Sie da.

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