So geht Service

Der ErstRaum-Förder-Service ist für Sie da

Mit dem integrierten Förder-Service von ErstRaum sind Ihre Fördermittel innerhalb von 48h beantragt und bewilligt.

Sparen beim Heizungswechsel leicht gemacht
Wärmepumpe_Planung_Köln

Staatliche Förderung

Wer sein Eigenheim modernisiert durch einen Heizungswechsel oder die eigene Produktion von Solarstrom, tut sich nicht nur selbst etwas Gutes, sondern auch der Allgemeinheit. Um dies zu belohnen und einen zusätzlichen Anreiz zu schaffen, fördert der Staat diesen Einsatz. Somit ist es ausgesprochen sinnvoll einen Förderantrag zu stellen.

Profitieren Sie von unserem ErstRaum-Förder-Service. Dank dessen müssen Sie sich nicht mit den Behörden und Anträgen beschäftigen. Informationen über die Förderprogramme möchten wir Ihnen dennoch ausführlich zur Verfügung stellen. Das Beste: Für Sie fallen keine extra Kosten an!

In nur drei Schritten zu Ihrer Förderung
Jetzt Förderung für Ihre Wärmepumpe sichern

1. Antrag

Wir stellen den Förderantrag für Sie

2. Abwarten

Der Antrag wird geprüft und innerhalb von 48h bewilligt

3. Sparen

Die Kosten verringern sich durch die Förderung bis zu 50%

Wärmepumpe_Köln_Viessmann

Förderung für Wärmepumpen

Der Bund fördert den Einbau von Wärmepumpen über die BEG. 35% der Kosten übernimmt der Staat, wenn Sie von einer Gasheizung auf eine Wärmepumpe umsteigen. Oder, wenn Sie von einer Ölheizung umsteigen, da diese besonders umweltschädlich sind. Zusätzlich gibt es einen 5% Bonus, wenn die Wärmepumpe ein natürliches Kältemittel oder (Ab-)Wasser oder Erde als Energiequelle nutzt.

So zahlt der Bund also bis zu 40% der Kosten für eine Wärmepumpe.

Zusätzlich zahlt die Stadt Köln (gekoppelt an die Anlagenleistung) bis zu 6.000 Euro.

Solaranlage_Haus_Köln

Förderung für PV-Anlagen

Der Bund stellt die Möglichkeiten zur Förderung über das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG), damit entfällt jedoch auch die Einspeisevergütung. Auch die Umsatzsteuer für die PV-Anlage wird auf Antrag vom Finanzamt zurückerstattet.

Die Stadt Köln fördert zusätzlich den Einbau von PV-Anlagen mit 250 Euro pro kWp Anlageleistung.

Speicher_Wallbox_Köln

Förderung für Stromspeicher und Wallbox

Stromspeicher werden vom Bund leider nicht gefördert. Die Stadt Köln hat jedoch im Zuge Ihrer „Solaroffensive“ eigene Fördergelder bereitgestellt. Diese belaufen sich auf 150 Euro pro kWh Speicherkapazität. Außerdem kann die Umsatzsteuer für den Stromspeicher per Antrag vom Finanzamt erstattet werden. 

Das Land NRW fördert den Kauf einer Wallbox mit bis zu 1.500 Euro, unter der Voraussetzung, dass zeitgleich eine Solaranlage errichtet wird, über die die Ladestation Ihren Strom bezieht. 

Beratung_Wärmepumpe_Heizen_Köln
Wir beraten sie persönlich

Bei Fragen sind wir persönlich für Sie da

Gerne besprechen wir auch persönlich alles zum Thema Förderung mit Ihnen! Falls Sie noch eine Frage zu den Förderprogrammen oder unserem ErstRaum Förder-Service haben, kontaktieren Sie uns gerne!
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Die Rundum-Lösung von Anfang bis Ende

Wir von ErstRaum haben es uns zur Aufgabe gemacht, Sie im gesamten Prozess hin zu einer neuen, umweltfreundlichen Heizlösung zu begleiten. Alles was Sie tun müssen: Sich zurücklehnen und die neue Wärme Ihres Zuhauses unbeschwert genießen. Wir kümmern uns um den Rest.

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FAQs

Förderfähige Wärmeerzeuger umfassen Wärmepumpen, Biomasseanlagen und Solarthermieanlagen. Eine separate Wärmepumpe als Teil einer Hybridheizung ist ebenfalls förderfähig, selbst wenn das andere Heizgerät fossile Brennstoffe nutzt. Allerdings werden hybride Kombigeräte wie zum Beispiel eine Wärmepumpe plus Gas-Brennwertgerät in einem Heizungsgehäuse nicht mehr gefördert.

Ja, der Einsatz von Wärmepumpen wird durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. Die Förderung muss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. In Bestandsgebäuden erhalten neue, effiziente Wärmepumpen einen Investitionszuschuss von
25 %. Der Zuschuss kann auf maximal 35 % erhöht werden, wenn der Tausch der Heizung damit einhergeht. Dabei wird der Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung gefördert. Auch der Tausch einer mindestens 20 Jahre alten funktionstüchtigen Gasheizung wird gefördert. Nach dem Heizungstausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt werden.

Für den Einsatz von Erd-, Grundwasser- oder Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln wie Propan gewährt der Staat einen zusätzlichen Bonus von 5 %. Dadurch sind prinzipiell bis zu 40 % Förderung möglich. Allerdings entstehen hierbei zusätzliche Kosten und Risiken durch Erdarbeiten, die bei der Installation einer Wärmepumpe nicht erforderlich sind.

Die Kombination von Gas-Brennwertgerät und Wärmepumpe in einem Gerät ist nicht förderfähig. In Bestandsgebäuden mit hohem Wärmebedarf werden jedoch in der Regel ein Gas-Brennwertgerät und eine Luft/Wasser-Wärmepumpe als separate Heizungen hydraulisch und regelungstechnisch miteinander kombiniert. In diesem Fall wird die Wärmepumpe mit 25 Prozent gefördert, während das Gas-Brennwertgerät nicht zu den förderfähigen Kosten zählt. Es gibt auch keinen Heizungstausch-Bonus für diese Art von Gas-Hybridheizung.

Die Marktprämie ist eine Form der Förderung, die für Betreiber von Anlagen gilt, die ihren Strom direkt vermarkten. Das bedeutet, sie verkaufen den Strom nicht zu dem festgelegten Einspeisevergütungspreis an den Netzbetreiber, sondern bieten ihn selbst oder über einen Händler an der Strombörse an. Die Bundesnetzagentur berechnet rückwirkend die Marktprämie, indem sie die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Marktpreis, der an der Strombörse erzielt wurde, und der gesetzlich festgelegten Vergütung ermittelt.

Der Einbau, Austausch oder die Optimierung von Lüftungsanlagen wird gefördert. Auch digitale Systeme, die zu einem reduzierten Energieverbrauch beitragen, wie z. B. Einzelraumregelungen, erhalten eine Förderung. Wenn Wohngebäude an ein Nah- oder Fernwärmenetz angeschlossen sind, werden auch Systeme gefördert, die zur Optimierung des Netzes beitragen. Die Anlagentechnik muss den "Technischen Mindestanforderungen zum Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen" (TMA EM) entsprechen.

Die genaue Höhe der staatlichen Förderung hängt vom installierten neuen Heizgerät und den Investitionskosten für die Heizungssanierung ab. Unser Fördergeld Service berechnet die genaue Höhe für Sie und prüft auch die Kumulierbarkeit von Fördermitteln verschiedener Fördergeber, um Ihnen die maximale Förderung zu ermöglichen. Rufen Sie uns dazu gerne einfach an, unsere experten betreuen Sie gerne!

Ja, auch für gemietete PV-Anlagen gibt es staatliche Förderungen in Form der sogenannten Einspeisevergütung. Die Einspeisevergütung ist das Geld, das du erhältst, wenn du deinen selbst produzierten Solarstrom ins öffentliche Netz einspeist.

Für Ihr Wohlfühlklima zu Hause
Rund um's Heizen für Sie da

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für Sie da

Es gibt Dinge, die kauft man nur selten im Leben – eine Heizung zum Beispiel. Wir von ErstRaum haben es uns zur Aufgabe gemacht, Sie im gesamten Prozess hin zu einer neuen, umweltfreundlichen Heizlösung zu begleiten.

Alles was Sie tun müssen: sich zurücklehnen und die neue Wärme Ihres Zuhauses unbeschwert genießen. Wir kümmern uns um den Rest. Ganz gleich, welches Anliegen Sie zum Thema Heizen haben:

Wir sind für Sie da.

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