Förderprogramm_Nachhaltigkeit_Köln
Jetzt Förderung für Ihre Gas-Heizung sichern

Förderung für Ihre Gas-Heizung​

0% Gas und 100% Service. Wir begleiten Sie von der ersten Schätzung bis zur Installation und kümmern uns auch um die Förderung.

Alle wichtigen Informationen auf einen Blick,
die Sie zur Förderung Ihrer neuen Heizung benötigen.

Mehr Effizienz zu Ihrem Vorteil

Mit mehr Effizienz Energie und Geld sparen

Moderne Gasheizungen sind eine beliebte Wahl für viele Haushalte, da sie effizient, zuverlässig und kostengünstig sind. Mit den neuesten technologischen Fortschritten, insbesondere in Kombination mit erneuerbaren Energien, können moderne Gasheizungen den Energieverbrauch senken, mit Wasserstoff betrieben werden und den CO2-Ausstoß reduzieren. Eine besonders interessante Variante ist die Hybrid-Gasheizung, die Gasheizungen mit erneuerbaren Energien wie Solarthermie oder Wärmepumpen kombiniert. Diese hybriden Systeme bieten die Vorteile beider Technologien und tragen stärker zur Reduzierung von Energiekosten und Emissionen bei. Der Umstieg auf eine neue Gas- oder Hybrid-Gasheizung ist daher eine sinnvolle Investition in die Zukunft Ihres Hauses und den Umweltschutz.

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Mit mehr Effizienz Energie und Geld sparen

Sie möchten Ihr Zuhause mit einer klimafreundlichen Heizung ausstatten? Dann können Sie jetzt von staatlichen Förderungen profitieren. Dabei zahlt sich Ihre Investition doppelt aus. Dank der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) können Sie ab 2021 bis zu 50% Ihrer neuen Heizanlage staatlich fördern lassen. Ziel der Förderung ist der Ausbau regenerativer Energieträger, wie Solarthermie, Biomasse oder Wärmepumpe. Daher sind von der Förderung ausschließlich Umstellungen auf dieser Grundlage betroffen. Unterstützt werden nicht nur Vollumrüstungen, sondern auch Hybrid-Lösungen. Die Höhe der Förderung variiert von Fall zu Fall. So sparen Sie nicht nur Geld bei der Anschaffung einer neuen, modernen Heizungsanlage, sondern helfen auch Emissionen einzusparen.
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Ihre Förderung bei einem Wechsel von Öl auf Gas
Unser Überblick über die Fördermöglichkeiten

KFW-Förderung

Die KfW oder Kreditanstalt für Wiederaufbau ist eine deutsche Förderbank. Sie bietet attraktive Zuschüsse für den Austausch alter Heizungen gegen moderne, effiziente Hybrid- oder Wasserstoff-Gasheizungen.

Hier sind die wichtigsten Förderungen:

Förderung für hybride Systeme:

  • Werden Gasheizungen mit erneuerbaren Energien kombiniert (z.B. Solarthermie), kann die Förderung bis zu 70 %* der Kosten betragen.

Austauschprämie für alte Heizungen:

  • Wenn Sie Ihre alte Öl- / Kohle- oder Gasheizung durch eine neue Gasheizung ersetzen, können Sie bis zu 70 %* der Investitionsmehrkosten (Vergleich zu einer reinen Gasheizung) als Zuschuss erhalten, sofern die neue Heizung zu 100% Wasserstoff-Ready ist und der Ausbau eines Wasserstoffnetzes bis 2044 geplant ist.

*Setzt sich zusammen aus der Grundförderung (max. 30 %) dem Klima- Geschwindigkeits-Bonus (max. 20 %) und dem Einkommensbonus (max. 30 %). Die maximale Förderung beträgt 70% der förderfähigen Kosten, mit einem Höchstbetrag von 21.000 € pro Wohneinheit.

Weitere Informationen zur Bundesförderung finden sie hier.

Die KfW unterstützt energetische Sanierungen zusätzlich durch zinsgünstige Kredite. Hierbei konzentriert sie sich auf umfassende Sanierungsmaßnahmen und energieeffiziente Neubauten:

  • KfW-Programm 261: Dieses Programm bietet zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse für energieeffiziente Maßnahmen. Dazu gehört auch der Einbau neuer Hybridheizungen, die erneuerbare Energien einbeziehen. Der Tilgungszuschuss kann bis zu 25% der Darlehenssumme betragen, was die finanzielle Belastung erheblich reduziert und den Anreiz zur Investition in energieeffiziente Technologien erhöht.
  • KfW-Programm 358/359: Bietet günstige Zinskonditionen im Rahmen eines Ergänzungskredites für förderfähige Einzelmaßnahmen.

Bafa-Förderung:

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Fördert ebenfalls Sanierungsmaßnahmen, die wichtigsten sind:

  • Einzelmaßnahmen der Gebäudehülle (bis zu 15%)
  • Anlagentechnik außer Heizungen (bis zu 15%)
  • Heizungsoptimierungen (bis zu 15%)

Weitere Informationen zur Bundesförderung finden sie hier.

Förderung_Köln_Wärmepumpe

Voraussetzungen für die Förderung:

Um die Förderungen in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

Technische Anforderungen:

  • Die Fähigkeit mindestens teilweise oder zukünftig mit erneuerbaren Energien zu heizen.
  • Der Kimageschwindigkeitsbonus von 20% wird ausschließlich selbst nutzenden Eigentümern gewährt und gilt in voller Höhe nur bis zum 31. Dezember 2028 zudem gilt er nur wenn eine mindestens 20 Jahre alte Gaszentralheizung oder eine alte Kohle-, Öl-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung ersetzt wird.
  • Der Einkommensbonus von 30% wird selbst nutzenden Eigentümern mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40 000 Euro nur für die selbstgenutzte Wohneinheit gewährt.
  • Bei der Heizungsoptimierung darf die bisherige Heizung nur zwischen 2 und 20 Jahre alt sein.

Fachgerechte Installation:

  • Die Installation der Heizung muss von einem zertifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden. Dieser muss die korrekte Installation und Inbetriebnahme der Anlage sicherstellen.
  • Diese Anforderungen gewährleisten, dass die geförderten Heizungen effizient und umweltfreundlich arbeiten und einen erheblichen Beitrag zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen leisten.

Wie hoch sind die Förderungen?

Die Höhe der Förderung wird durch zwei Faktoren bestimmt:

Welcher Heizungstyp soll verbaut werden?
Welcher Heizungstyp wurde bisher betrieben?

Welcher Heizungstyp soll verbaut werden?

  • Wärmepumpen: Hausbesitzer können einen Zuschuss in Höhe von 25% erhalten, wobei ein zusätzlicher Bonus von 5% gewährt wird, wenn Erdreich, Wasser oder Abwasser als Wärmequelle genutzt wird.
  • Erneuerbare-Energien-Heizungen (ausgenommen Biomasse): Ein Zuschuss von 25% steht zur Verfügung.
  • Biomasseheizungen: Der Fördersatz reduziert sich auf 20%, wenn Biomasse als Energiequelle verwendet wird.
  • Solarthermie: Ein Zuschuss von 25% ist verfügbar.

Welcher Heizungstyp wurde bisher betrieben?

Hausbesitzer, die ihre Öl- oder Kohleheizung oder eine Gasheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist, durch eine neue Heizungsanlage ersetzen, können einen zusätzlichen Förderzuschuss in Höhe von 10% erhalten​.

Sparen Sie 5% mehr bei Sanierung

Individueller Sanierungsfahrplan

Der Individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP), entwickelt von der Deutschen Energie Agentur (DENA) im Auftrag des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), bewertet den Energiezustand von Wohnhäusern und empfiehlt Verbesserungsmaßnahmen durch unabhängige Energieberater.

Das BAFA erstattet bis zu 80% der förderfähigen iSFP-Beratungskosten, mit einem Maximum von 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser. Die Förderung deckt auch die Energieberatungskosten ab.

Zusätzlich gibt es einen 5% Bonus für die Umsetzung der iSFP-Maßnahmen, der zur 15%igen Bundesförderung für die Heizungsoptimierung hinzukommt.

Die iSFP-Kosten können durch den erhöhten Sanierungsfördersatz ausgeglichen werden. Die BAFA-Förderung und der 5%ige Bonus tragen zur Senkung der Sanierungsgesamtkosten bei.

Weitere Informationen zur Förderung für Energieberatungen finden Sie hier.

Köln_Dom_Rhein
Da simmer dabei

Die Stadt Köln fördert die Gebäudesanierung

Die Stadt Köln fördert die Gebäudesanierung umfassend, um eine nachhaltige und energieeffiziente Stadtentwicklung zu unterstützen, was den Energieverbrauch und CO2-Emissionen senkt sowie den Wohnkomfort und den Immobilienwert erhöht. Der Förderzuschuss beträgt 10 % der nachgewiesenen förderfähigen Kosten gemäß den Förderbescheiden der BEG vom BAFA oder KfW. Fachunternehmen dürfen erst nach Freigabe durch die Bundesförderung beauftragt werden. Die Antragstellung bei der Stadt Köln muss vor Abschluss der bewilligten Maßnahme erfolgen.

Für weitere Informationen klicken Sie hier.

Planen_Wärmepumpe_Köln

Verschiedene Förderungen kombinieren

Die Förderung der Stadt Köln lässt sich mit den Förderungen des Bundes kombinieren, um möglichst stark von staatlichen Zuschüssen zu profitieren. Insgesamt zahlen der Staat und Köln zusammen so bis zu ca. 80% durch Fördermittel.

Beispiel

Angenommen Sie kaufen eine Hybridheizung (Gas-Wärmepumpe) im Wert von 30.000€ mit einer Leistung von 30 kW und einem erneuerbaren Energieanteil durch die Wärmepumpe von 65%.

Sie erhalten einen Förderungszuschuss der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) von 30% -> 30.000€ * 0,30= 9.000€.

Zusätzlich der Gehaltsbonus (30%), wenn Sie Geringverdiener sind: 9000€

Zusätzlich, der Klima-Geschwindigkeits-Bonus (20%): 20% -> 30.000€ * 0,20= 6.000€.

Zusätzlich der Bonus von 5% wenn die Wärmepumpe ein natürliches Kältemittel oder (Ab-)Wasser oder Erde als Energiequelle nutzt.

5% -> 30.000€ * 0,05= 1.500€.

Die Gesamtförderung des Staates wird in diesem Fall jedoch auf 70% gedeckelt:

70% -> 30.000€ * 0,70= 21.000€.

Zusätzlich erfolgt dann noch die Förderung der Stadt Köln (10%). In diesem Fall läge diese bei 10% -> 30.000€ * 0,10 = 3.000€.

In Summe führen die beiden Förderungen also zu 24.000€ Förderung.

Umstieg von GasheizungUmstieg von Ölheizung
Kosten30.000€30.000€
Theoretische Förderung14.500€ 17.500€
Beratung_Wärmepumpe_Köln
Ihre Förderung in nur 48h

Wir machen das für Sie: Unser Förderservice

Mit dem integrierten Förder-Service von ErstRaum sind Ihre Fördermittel innerhalb von 48h beantragt und bewilligt.
Einige Daten und Fakten für Sie

Überblick

Was Sie auch interessieren könnte
HeizungFörderung (vorher Gasheizung)Förderung (vorher Ölheizung)
Solarkollektoranlage30%30%
Erneuerbare Energien Hybridheizung25%25%
Wärmepumpanlage35%45%
Modernisierung mit Sanierungsfahrplan +5%+5%

Was gilt es zu beachten?

Antrag

Der Antrag muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) eingereicht werden.Planungsleistungen können bereits im Vorhinein erbracht werden.

Kumulierung

Die Kumulierung anderer Fördermittel ist grundsätzlich möglich, solange die Fördermittel die förderfähigen Kosten nicht überschreiten.

Verwendungsnachweis 

Innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums muss der Verwendungsnachweis online aktiviert werden. Für den Verwendungsnachweis benötigen Sie je nach Heizungsart folgende Unterlagen:

  • Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben
  • Rechnungsunterlagen des Wärmeerzeugers
  • Fachunternehmererklärung

In Sonderfällen müssen eventuell noch weitere Dokumente nachgereicht werden.

Förderkredite in NRW

Zusätzlich zu den Förderungen des Bundes können Sie im Rahmen eines Investitionsprojekts einen Kredit bei der NRW.BANK beantragen.

Um einen Förderkredit zu beantragen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Investitionsvolumen zwischen 2.500 € und 75.000 €
  • Investitionsmaßnahmen beziehen sich auf selbstgenutztes Wohneigentum (Zwei-Familienhäuser inkl.)

Durch die Förderung des Landes sind die Konditionen der Kredite sehr attraktiv:

  • Die Laufzeit kann 10, 15 oder 20 Jahre betragen, wobei in jedem Fall ein Jahr tilgungsfrei ist
  • Der Zinssatz ist über die gesamte Laufzeit fix
  • Die Auszahlung beträgt 100 %

Die Förderung beschränkt sich nicht nur auf den Umbau der Heizungsanlage. Alle baulichen Maßnahmen, die der Steigerung der Energieeffizienz, der Verbesserung des Umweltschutzes oder der Barrierefreiheit zugutekommen, können mit Hilfe der Förderkredite finanziert werden.

100% Service

Die Rundum-Lösung von Anfang bis Ende

Wir von ErstRaum haben es uns zur Aufgabe gemacht, Sie im gesamten Prozess hin zu einer neuen, umweltfreundlichen Heizlösung zu begleiten. Alles was Sie tun müssen: Sich zurücklehnen und die neue Wärme Ihres Zuhauses unbeschwert genießen. Wir kümmern uns um den Rest.

Wir kümmern uns zu 100%
FAQs

Eine neue Gasheizung ist in der Regel wesentlich effizienter und umweltfreundlicher. Moderne Brennwerttechnik kann den Energieverbrauch um bis zu 30 % senken und gleichzeitig den CO2-Ausstoß reduzieren.

Sollten Sie die Voraussetzungen für eine Förderung nicht erfüllen, gibt es möglicherweise andere Programme oder regionale Förderungen, die für Sie in Frage kommen. Lassen Sie sich von einem Energieberater oder Fachbetrieb hierzu ausführlich informieren.

Ja, es ist möglich, verschiedene Förderungen zu kombinieren. Beispielsweise können Sie sowohl BAFA-Zuschüsse als auch KfW-Kredite und -Tilgungszuschüsse in Anspruch nehmen, solange die Gesamtfördersumme die Investitionskosten nicht übersteigt.
Es ist jedoch so, dass nicht alle Förderungen beliebig miteinander kombiniert werden können.
Rufen Sie uns dazu gerne einfach an, unsere Experten betreuen Sie gerne!

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Förderstelle. Bei der BAFA kann es einige Wochen dauern, bis der Antrag geprüft und genehmigt ist. Nach Einreichung der Abschlussdokumente erfolgt die Auszahlung in der Regel innerhalb weniger Wochen​.

Ja allerdings nur noch für Hybridheizungen oder Wasserstoff fähige Heizungen. Dabei werden je nach Förderung allerdings nur die entstehenden Mehrkosten im Vergleich zu einer klassischen Gasheizung gefördert. Unsere Empfehlung aufgrund höherer Fördersätze ist daher, sofern möglich, der Einbau einer Wärmepumpe. Durch die Förderung bis zu 70 % der Kosten und einem langfristig häufig günstigerem Betrieb einer Wärmepumpe sparen Sie somit sowohl kurz- als auch langfristig.

Förderfähige Wärmeerzeuger umfassen Wärmepumpen, Biomasseanlagen und Solarthermieanlagen. Eine separate Wärmepumpe als Teil einer Hybridheizung ist ebenfalls förderfähig, selbst wenn das andere Heizgerät fossile Brennstoffe nutzt. Hierbei müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen wie beispielsweise ein bestimmter Anteil erneuerbarer Energien oder ein zukünftiger möglicher Wasserstoffbetrieb der Gasheizung erfüllt werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat ein ausführliches PDF zur BEG EM mit den neuesten Daten (Stand Dezember 2023) veröffentlicht, in dem weitere Informationen zu finden sind.

Hier gehts zum PDF der BEG EM.

Gemäß den Richtlinien der BEG EM gelten als Bestandsgebäude Gebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung der Förderung mindestens fünf Jahre zurückliegt.

Ja, die Optimierung der Heizungsanlage zur Steigerung der Effizienz wird gefördert. Dazu gehören Maßnahmen wie der hydraulische Abgleich der Anlage, der Austausch von Heizungspumpen, die Anpassung von Temperaturen und Pumpenleistung, die Optimierung von Wärmepumpen, die Dämmung von Rohrleitungen, der Einbau von Flächenheizungen oder Niedertemperaturheizkörpern, der Einbau von Wärmespeichern sowie die Verbesserung der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik.

Ölbasierte Wärmeerzeuger, Erdgasheizungen und Klimaanlagen erhalten keine Bundesförderung mehr.

Der Einbau, Austausch oder die Optimierung von Lüftungsanlagen wird gefördert. Auch digitale Systeme, die zu einem reduzierten Energieverbrauch beitragen, wie z. B. Einzelraumregelungen, erhalten eine Förderung. Wenn Wohngebäude an ein Nah- oder Fernwärmenetz angeschlossen sind, werden auch Systeme gefördert, die zur Optimierung des Netzes beitragen. Die Anlagentechnik muss den "Technischen Mindestanforderungen zum Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen" (TMA EM) entsprechen.

Wir rufen Sie gerne an

Kontakt
info@erstraum.de
0221 670 021 29

Adresse
Moltkestraße 99
50674 Köln