So geht Service

Der ErstRaum-Förder-Service ist für Sie da

Mit dem Förder-Service von ErstRaum erstellen wir alle Unterlagen für Ihren KfW-Antrag und begleiten Sie bis zur Auszahlung.

Sparen beim Heizungswechsel leicht gemacht
Wärmepumpe_Planung_Köln

Staatliche Förderung

Wer sein Eigenheim modernisiert durch einen Heizungswechsel oder die eigene Produktion von Solarstrom, tut sich nicht nur selbst etwas Gutes, sondern auch der Allgemeinheit. Um dies zu belohnen und einen zusätzlichen Anreiz zu schaffen, fördert der Staat diesen Einsatz. Somit ist es ausgesprochen sinnvoll einen Förderantrag zu stellen.

Profitieren Sie von unserem ErstRaum-Förder-Service: Wir prüfen, welche Förderungen und Boni für Sie in Frage kommen, erstellen die nötigen Unterlagen und begleiten Sie bis zur Auszahlung. Informationen über die Förderprogramme stellen wir Ihnen trotzdem ausführlich zur Verfügung. Das Beste: Für Sie fallen keine extra Kosten an!

In nur drei Schritten zu Ihrer Förderung
Jetzt Förderung für Ihre Wärmepumpe sichern

1. Antrag

Wir bereiten Ihren Antrag vor und prüfen, welche Boni für Sie möglich sind.

2. Zusage

Sie stellen den Antrag mit unserer Hilfe in „Meine KfW“, bevor die Arbeiten beginnen.

3. Sparen

Nach dem Einbau zahlt die KfW bis zu 70 % der förderfähigen Kosten aus, bei geringem Einkommen bis zu 80 %.

Förderung für Wärmepumpen

Der Bund fördert den Einbau von Wärmepumpen über den KfW-Zuschuss 458 (Heizungsförderung für Privatpersonen). Stand: Oktober 2026.

Grundförderung:

  • 30 % der förderfähigen Kosten.

Bonusförderungen:

  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 %, wenn Sie selbst im Haus wohnen und eine Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ersetzen. Für Anträge ab dem 01.02.2027 sinkt der Bonus schrittweise.
  • Einkommensbonus: 40 %, 30 % oder 10 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 €, 40.000 € oder 50.000 € (mit Kind 10.000 € höhere Grenzen).

Die Förderung beträgt höchstens 70 % der förderfähigen Kosten, bei einem Einkommen bis 30.000 € bis zu 80 %. Förderfähig sind bis zu 28.000 € für die erste Wohneinheit, der Zuschuss liegt also bei höchstens 22.400 €.

Ausführlichere Informationen über die Förderung von Wärmepumpen finden Sie hier.

Wärmepumpe_Köln_Viessmann
Solaranlage_Haus_Köln

Förderung für PV-Anlagen

Die wichtigste Förderung für Solaranlagen ist die Einspeisevergütung. Für Anlagen, die bis zum 31.12.2026 in Betrieb gehen, ist sie 20 Jahre lang garantiert (aktuell 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung bis 10 kWp). Ab 2027 soll die feste Vergütung für neue kleine Anlagen entfallen.

Einen Zuschuss vom Bund gibt es für Solaranlagen nicht, die KfW bietet aber mit dem Programm 270 einen zinsgünstigen Kredit.

Die Stadt Köln fördert Solaranlagen mit einer Pauschale von 1.500 bis 2.500 €, solange Fördermittel verfügbar sind (Stand Oktober 2026: Mittel für 2026 ausgeschöpft).

Ausführlichere Informationen über die Förderung von Solaranlagen finden Sie hier.

Förderung für Stromspeicher und Wallbox

Stromspeicher und private Wallboxen werden derzeit weder vom Bund noch vom Land NRW bezuschusst. Die Stadt Köln fördert Stromspeicher zusammen mit einer Solaranlage mit 500 bis 1.300 €, solange Fördermittel verfügbar sind (Stand Oktober 2026: Mittel für 2026 ausgeschöpft).

Finanzieren können Sie Speicher über den KfW-Kredit 270. Seit 2023 fällt beim Kauf von Solaranlage und Speicher für Wohnhäuser keine Mehrwertsteuer an.

Ausführlichere Informationen über die Förderung von Solaranlagen in Kombination mit Speicher und Wallbox finden Sie hier.

Speicher_Wallbox_Köln
Beratung_Wärmepumpe_Heizen_Köln
Wir beraten sie persönlich

Bei Fragen sind wir persönlich für Sie da

Gerne besprechen wir auch persönlich alles zum Thema Förderung mit Ihnen! Falls Sie noch eine Frage zu den Förderprogrammen oder unserem ErstRaum Förder-Service haben, kontaktieren Sie uns gerne!
100% Service

Die Rundum-Lösung von Anfang bis Ende

Wir von ErstRaum haben es uns zur Aufgabe gemacht, Sie im gesamten Prozess hin zu einer neuen, umweltfreundlichen Heizlösung zu begleiten. Alles was Sie tun müssen: Sich zurücklehnen und die neue Wärme Ihres Zuhauses unbeschwert genießen. Wir kümmern uns um den Rest.

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Wärmeleitfaden ErstRaum

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Gelangen Sie in wenigen Schritten zu Ihrem individuellen Angebot. Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten und wir kommen so schnell wie möglich mit einem konkretem Angebot auf Sie zu.

FAQs

Ja, es ist möglich, verschiedene Förderungen zu kombinieren. Beispielsweise können Sie sowohl BAFA-Zuschüsse als auch KfW-Kredite und -Tilgungszuschüsse in Anspruch nehmen, solange die Gesamtfördersumme die Investitionskosten nicht übersteigt.
Es ist jedoch so, dass nicht alle Förderungen beliebig miteinander kombiniert werden können.
Rufen Sie uns dazu gerne einfach an, unsere Experten betreuen Sie gerne!

Förderfähige Wärmeerzeuger umfassen Wärmepumpen, Biomasseanlagen und Solarthermieanlagen. Eine separate Wärmepumpe als Teil einer Hybridheizung ist ebenfalls förderfähig, selbst wenn das andere Heizgerät fossile Brennstoffe nutzt. Hierbei müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen wie beispielsweise ein bestimmter Anteil erneuerbarer Energien oder ein zukünftiger möglicher Wasserstoffbetrieb der Gasheizung erfüllt werden.

Ja, der Einsatz von Wärmepumpen wird durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. Die Förderung muss bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. In Bestandsgebäuden erhalten neue, effiziente Wärmepumpen einen Investitionszuschuss von 30 %. Der Zuschuss kann durch verschiedene Boni erhöht werden. Dabei wird beispielsweise der Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung gefördert. Auch der Tausch einer mindestens 20 Jahre alten, funktionstüchtigen Gasheizung wird gefördert. Nach dem Heizungstausch muss das Gebäude zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Ein weiterer Bonus wird Geringverdienern bis 40.000 € Jahreshaushaltseinkommen gewährt.

Für den Einsatz von Erd-, Grundwasser- oder Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln wie Propan gewährt der Staat ebenfalls einen zusätzlichen Bonus von 5 %. Allerdings entstehen hierbei möglicherweise zusätzliche Kosten und Risiken durch Erdarbeiten, die bei der Installation einer Wärmepumpe sonst nicht erforderlich sind.

Die maximale Förderung beträgt 70 % der förderfähigen Kosten, mit einem Höchstbetrag von 21.000 € pro Wohneinheit.

Die Marktprämie ist eine Form der Förderung, die für Betreiber von Anlagen gilt, die ihren Strom direkt vermarkten. Das bedeutet, sie verkaufen den Strom nicht zu dem festgelegten Einspeisevergütungspreis an den Netzbetreiber, sondern bieten ihn selbst oder über einen Händler an der Strombörse an. Die Bundesnetzagentur berechnet rückwirkend die Marktprämie, indem sie die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Marktpreis, der an der Strombörse erzielt wurde, und der gesetzlich festgelegten Vergütung ermittelt.

Der Einbau, Austausch oder die Optimierung von Lüftungsanlagen wird gefördert. Auch digitale Systeme, die zu einem reduzierten Energieverbrauch beitragen, wie z. B. Einzelraumregelungen, erhalten eine Förderung. Wenn Wohngebäude an ein Nah- oder Fernwärmenetz angeschlossen sind, werden auch Systeme gefördert, die zur Optimierung des Netzes beitragen. Die Anlagentechnik muss den "Technischen Mindestanforderungen zum Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen" (TMA EM) entsprechen.

Die genaue Höhe der staatlichen Förderung hängt vom installierten neuen Heizgerät und den Investitionskosten für die Heizungssanierung ab. Unser Fördergeld Service berechnet die genaue Höhe für Sie und prüft auch die Kumulierbarkeit von Fördermitteln verschiedener Fördergeber, um Ihnen die maximale Förderung zu ermöglichen. Rufen Sie uns dazu gerne einfach an, unsere experten betreuen Sie gerne!

Ja, auch für gemietete PV-Anlagen gibt es staatliche Förderungen in Form der sogenannten Einspeisevergütung. Die Einspeisevergütung ist das Geld, das du erhältst, wenn du deinen selbst produzierten Solarstrom ins öffentliche Netz einspeist.