Ratgeber

BAFA Förderung 2022

Allgemeine Informationen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) setzt mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude einen Anreiz für Eigentümer, die Heizungsanlage zu modernisieren. Mit einem erfolgreichen BAFA-Antrag übernimmt der Staat so bis zu 35% der förderfähigen Kosten Ihrer Heizungsanlage. Wir erklären, wie Sie sich die BAFA-Förderung 2022 sichern und worauf Sie beim BAFA-Antrag für die Heizung achten müssen.

Heizung fördern lassen

Das müssen Sie wissen:

  • Fördergegenstand: Einbau oder Modernisierung einer Wärmeanlage
  • Förderberechtigte: Eigentümer, Mieter und Pächter von Gebäuden 
  • Fördersumme: 2.000€-60.000€, max. 35% der förderfähigen Kosten 
  • Förderverfahren: Online den Antrag stellen, auf Bewilligung warten, Maßnahme durchführen und Verwendungsnachweis 

Mit dem integrierten Förder-Service von ErstRaum sind Ihre Fördermittel innerhalb von 48h beantragt und bewilligt.

BAFA Förderung 2022

Was wird gefördert?

Seit dem 01.01.2021 ist die Heizungsförderung Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Mit dem Programm fördert das BAFA die Anschaffung und den Anschluss von effizienten Heizungsanlagen und schafft Anreize für die nachhaltige Modernisierung. Grundvoraussetzung ist, dass 25 % der Wärme aus erneuerbaren Energiequellen stammt. Folgende Wärmeanlagen sind förderfähig:

  • Gasbrennwertheizung

Die Anschaffung einer Gasbrennwertheizung fördert Das BAFA nur, wenn Sie diese innerhalb von zwei Jahren zur Hybridheizung aufrüsten. Dazu muss die geförderte Anlage die entsprechende Steuertechnik enthalten, die für den Hybridbetrieb notwendig ist.

  • Hybridheizung

Eine Hybridanlage ist förderfähig, wenn die „jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz“ bei Nennlast mindestens 92 % beträgt. Achten Sie bei der Auswahl der Anlage außerdem darauf, dass die verschiedenen Wärmeerzeuger über eine gemeinsame Steuerung verfügen.

  • Wärmepumpen

Neben dem notwendigen Anteil der thermischen Leistung des regenerativen Energieerzeugers von 25 %, müssen Sie ein Konzept vorlegen, dass die spätere Einbindung regenerativer Wärmeerzeuger beschreibt. Außerdem müssen Sie den regenerativen Energieerzeuger innerhalb von zwei Jahren nach der ersten Inbetriebnahme der Anlage einbinden. Ansonsten wird die Förderzusage widerrufen.

  • Biomasseanlagen

Sowohl Kessel, Öfen mit Wassertausche, Kombinationskessel als auch klimafreundlichere Scheitholzvergaserkessel werden durch Das BAFA gefördert. Voraussetzung ist eine minimale Nennleistung von 5 kW. Die Förderung umfasst auch die Anschaffung notwendiger Sekundärbauteile.

  • Solarthermieanlagen

Die Anschaffung und Erweiterung Ihrer Solarthemieanlage fördert Das BAFA, wenn Sie nachweisen, dass die Anlage hauptsächlich zur Warmwasserbereitung, Raumheizung oder Kälteerzeugung dienen.

 

Erfüllen Sie diese Voraussetzung, übernimmt der Staat zwischen 20 % und 35 % der Investitionskosten für die neue Wärmeanlage.

Wie viel Förderung erhalten Sie?

Die BAFA-Förderung soll flächendeckend zu klimafreundlicherer Energieversorgung führen. Die Fördersumme hängt daher vom gewählten Wärmeerzeuger ab. Je mehr erneuerbare Energien zum Einsatz kommen, desto höher die Förderung.

WärmeerzeugerFördersatz in %
Solarthermieanlage25%
Wärmenetzanschluss25%-35%
Wärmepumpen25%-35%
Biomasseanlage 10%-20%
Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride)25%-35%

Um die Förderung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie mindestens 2.000 € investieren. Nach oben liegt die Grenze bei 60.000€ pro Wohneinheit. Die Sanierung darf insgesamt teurer sein, Sie erhalten dann allerdings weniger Förderung.

BAFA Förderung

Die Kosten können Sie ansetzen:

Die Grundlage für die Berechnung der Fördersumme bilden die förderfähigen Kosten. Diese sind nicht unbedingt mit den realen Kosten identisch. Förderfähig sind nur:

  • Anschaffung der Anlage
  • Installation und Inbetriebnahme der Anlage
  • Alle notwendigen Maßnahmen im unmittelbaren Zusammenhang zur Installation und Inbetriebnahme der Anlage:
    • Deinstallation und Entsorgung der Altanlage
    • Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems
    • Notwendige Wandurchbrüche
    • Maßnahmen zur Erschließung der Wärmequelle für Wärmepumpen
    • Schornsteinsanierung
    • Anschaffung etwaiger Speicher
  • Errichtung des Staubabscheiders
  • Einrichtung zur Brennwertnutzung (Biomasseanlagen)
  • Einbindung von Experten für die Planung und Begleitung des Einbaus

Zusätzliche Förderung sichern

Noch mehr Förderung erhalten Sie, wenn Sie die neue Heizung im Rahmen eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) anschaffen. Sie erhalten dann einen Bonus von 5 %. Nutzen Sie bisher eine Ölheizung, erhalten Sie 10 % zusätzliche Förderung für den Einbau aller Wärmeanlagen – außer Gasbrennwert-Heizungen.

BAFA-Antrag stellen

So funktioniert es: 

1. Kostenvoranschläge einholen: 

Holen Sie vor dem Ausfüllen Kostenvoranschläge verschiedener Anbieter ein. Sind die Kosten am Ende höher als beantragt, haben Sie keine Möglichkeit, zusätzliche Förderung zu erhalten.

2. Elektronisches Formular der BAFA aufrufen:

Für die Antragstellung steht Ihnen unter https://fms.BAFA.de/BAFAFrame/map ein elektronisches Formular zur Verfügung. Zum Zeitpunkt der Antragstellung dürfen Sie noch nicht mit der Maßnahme begonnen haben. Unter Beginn versteht das BAFA einen entsprechenden Vertrag mit einem Dienstleister. Gasanschluss, und Erschließung der Wärmequellen dürfen Sie vorher durchführen – die Kosten sind dann allerdings nicht förderfähig.

3.  BAFA-Antrag ausfüllen:

Wenn Sie alle nötigen Unterlagen bereitgelegt habe, öffnen Sie den BAFA-Antrag in Ihrem Browser und fühlen Sie ihn aus. Das BAFA benötigt folgende Angaben für die Bearbeitung des Antrags:

  • Angaben zum Antragsteller
  • Angaben zum Gebäude (Baujahr des Gebäudes, Art und Inbetriebnahmedatum der alten Heizungsanlage)
  • Angaben zur geplanten Maßnahme

4. BAFA-Antrag abschicken, Unterlagen einreichen:

Mit dem BAFA-Antrag reichen Sie alle geforderten Dokumente ein. Vollständige Dokumente sind eine absolute Fördervoraussetzung. Reichen Sie die Unterlagen nicht fristgerecht ein, kann Ihnen die Förderung versagt werden.

5. Bewilligungsbescheid abwarten:

Nachdem Sie den Bafa-Antrag ausgefüllt haben, warten Sie auf den Bescheid. Das BAFA prüft Ihre Anfragen und stellt Ihnen gegebenenfalls den Bewilligungsbescheid aus.

6. Maßnahme beginnen:

Erst dann beginnt der Bewilligungszeitraum und Sie dürfen mit der Maßnahme beginnen. Der Bewilligungszeitraum erstreckt sich über 12 Monate.

7. Unterlagen einreichen

Sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums, also spätestens 18 Monate nach Erhalt des Bewilligungsbescheids, müssen Sie den Verwendungsnachweis einreichen. Auf dem Verwendungsnachweis dokumentieren Sie alle Kosten der Maßnahme. Als Nachweis reichen Sie die entsprechenden Rechnungen mit ein.

 

Der ErstRaum Förder-Service nimmt Ihnen diesen Prozess ab, indem wir uns um Ihren Förder-Antrag kümmern und diesen abwickeln. 

Inhalt

Für Ihr Wohlfühlklima zu Hause
Rund um's Heizen für Sie da

Rund ums Heizen
für Sie da

Es gibt Dinge, die kauft man nur selten im Leben – eine Heizung zum Beispiel. Wir von ErstRaum haben es uns zur Aufgabe gemacht, Sie im gesamten Prozess hin zu einer neuen, umweltfreundlichen Heizlösung zu begleiten.

Alles was Sie tun müssen: sich zurücklehnen und die neue Wärme Ihres Zuhauses unbeschwert genießen. Wir kümmern uns um den Rest. Ganz gleich, welches Anliegen Sie zum Thema Heizen haben:

Wir sind für Sie da.

Wir rufen Sie gerne an

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