BAFA Förderung 2022
Allgemeine Informationen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) setzt mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude einen Anreiz für Eigentümer, die Heizungsanlage zu modernisieren. Mit einem erfolgreichen BAFA-Antrag übernimmt der Staat so bis zu 35% der förderfähigen Kosten Ihrer Heizungsanlage. Wir erklären, wie Sie sich die BAFA-Förderung 2022 sichern und worauf Sie beim BAFA-Antrag für die Heizung achten müssen.
Heizung fördern lassen
Das müssen Sie wissen:
- Fördergegenstand: Einbau oder Modernisierung einer Wärmeanlage
- Förderberechtigte: Eigentümer, Mieter und Pächter von Gebäuden
- Fördersumme: 2.000€-60.000€, max. 35% der förderfähigen Kosten
- Förderverfahren: Online den Antrag stellen, auf Bewilligung warten, Maßnahme durchführen und Verwendungsnachweis
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BAFA Förderung 2022
Was wird gefördert?
Seit dem 01.01.2021 ist die Heizungsförderung Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Mit dem Programm fördert das BAFA die Anschaffung und den Anschluss von effizienten Heizungsanlagen und schafft Anreize für die nachhaltige Modernisierung. Grundvoraussetzung ist, dass 25 % der Wärme aus erneuerbaren Energiequellen stammt. Folgende Wärmeanlagen sind förderfähig:
- Gasbrennwertheizung
Die Anschaffung einer Gasbrennwertheizung fördert Das BAFA nur, wenn Sie diese innerhalb von zwei Jahren zur Hybridheizung aufrüsten. Dazu muss die geförderte Anlage die entsprechende Steuertechnik enthalten, die für den Hybridbetrieb notwendig ist.
- Hybridheizung
Eine Hybridanlage ist förderfähig, wenn die „jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz“ bei Nennlast mindestens 92 % beträgt. Achten Sie bei der Auswahl der Anlage außerdem darauf, dass die verschiedenen Wärmeerzeuger über eine gemeinsame Steuerung verfügen.
- Wärmepumpen
Neben dem notwendigen Anteil der thermischen Leistung des regenerativen Energieerzeugers von 25 %, müssen Sie ein Konzept vorlegen, dass die spätere Einbindung regenerativer Wärmeerzeuger beschreibt. Außerdem müssen Sie den regenerativen Energieerzeuger innerhalb von zwei Jahren nach der ersten Inbetriebnahme der Anlage einbinden. Ansonsten wird die Förderzusage widerrufen.
- Biomasseanlagen
Sowohl Kessel, Öfen mit Wassertausche, Kombinationskessel als auch klimafreundlichere Scheitholzvergaserkessel werden durch Das BAFA gefördert. Voraussetzung ist eine minimale Nennleistung von 5 kW. Die Förderung umfasst auch die Anschaffung notwendiger Sekundärbauteile.
- Solarthermieanlagen
Die Anschaffung und Erweiterung Ihrer Solarthemieanlage fördert Das BAFA, wenn Sie nachweisen, dass die Anlage hauptsächlich zur Warmwasserbereitung, Raumheizung oder Kälteerzeugung dienen.
Erfüllen Sie diese Voraussetzung, übernimmt der Staat zwischen 20 % und 35 % der Investitionskosten für die neue Wärmeanlage.
Wie viel Förderung erhalten Sie?
Die BAFA-Förderung soll flächendeckend zu klimafreundlicherer Energieversorgung führen. Die Fördersumme hängt daher vom gewählten Wärmeerzeuger ab. Je mehr erneuerbare Energien zum Einsatz kommen, desto höher die Förderung.
Wärmeerzeuger | Fördersatz in % |
---|---|
Solarthermieanlage | 25% |
Wärmenetzanschluss | 25%-35% |
Wärmepumpen | 25%-35% |
Biomasseanlage | 10%-20% |
Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride) | 25%-35% |
Um die Förderung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie mindestens 2.000 € investieren. Nach oben liegt die Grenze bei 60.000€ pro Wohneinheit. Die Sanierung darf insgesamt teurer sein, Sie erhalten dann allerdings weniger Förderung.
BAFA Förderung
Die Kosten können Sie ansetzen:
Die Grundlage für die Berechnung der Fördersumme bilden die förderfähigen Kosten. Diese sind nicht unbedingt mit den realen Kosten identisch. Förderfähig sind nur:
- Anschaffung der Anlage
- Installation und Inbetriebnahme der Anlage
- Alle notwendigen Maßnahmen im unmittelbaren Zusammenhang zur Installation und Inbetriebnahme der Anlage:
- Deinstallation und Entsorgung der Altanlage
- Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems
- Notwendige Wandurchbrüche
- Maßnahmen zur Erschließung der Wärmequelle für Wärmepumpen
- Schornsteinsanierung
- Anschaffung etwaiger Speicher
- Errichtung des Staubabscheiders
- Einrichtung zur Brennwertnutzung (Biomasseanlagen)
- Einbindung von Experten für die Planung und Begleitung des Einbaus
Zusätzliche Förderung sichern
Noch mehr Förderung erhalten Sie, wenn Sie die neue Heizung im Rahmen eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) anschaffen. Sie erhalten dann einen Bonus von 5 %. Nutzen Sie bisher eine Ölheizung, erhalten Sie 10 % zusätzliche Förderung für den Einbau aller Wärmeanlagen – außer Gasbrennwert-Heizungen.
BAFA-Antrag stellen
So funktioniert es:
1. Kostenvoranschläge einholen:
Holen Sie vor dem Ausfüllen Kostenvoranschläge verschiedener Anbieter ein. Sind die Kosten am Ende höher als beantragt, haben Sie keine Möglichkeit, zusätzliche Förderung zu erhalten.
2. Elektronisches Formular der BAFA aufrufen:
Für die Antragstellung steht Ihnen unter https://fms.BAFA.de/BAFAFrame/map ein elektronisches Formular zur Verfügung. Zum Zeitpunkt der Antragstellung dürfen Sie noch nicht mit der Maßnahme begonnen haben. Unter Beginn versteht das BAFA einen entsprechenden Vertrag mit einem Dienstleister. Gasanschluss, und Erschließung der Wärmequellen dürfen Sie vorher durchführen – die Kosten sind dann allerdings nicht förderfähig.
3. BAFA-Antrag ausfüllen:
Wenn Sie alle nötigen Unterlagen bereitgelegt habe, öffnen Sie den BAFA-Antrag in Ihrem Browser und fühlen Sie ihn aus. Das BAFA benötigt folgende Angaben für die Bearbeitung des Antrags:
- Angaben zum Antragsteller
- Angaben zum Gebäude (Baujahr des Gebäudes, Art und Inbetriebnahmedatum der alten Heizungsanlage)
- Angaben zur geplanten Maßnahme
4. BAFA-Antrag abschicken, Unterlagen einreichen:
Mit dem BAFA-Antrag reichen Sie alle geforderten Dokumente ein. Vollständige Dokumente sind eine absolute Fördervoraussetzung. Reichen Sie die Unterlagen nicht fristgerecht ein, kann Ihnen die Förderung versagt werden.
5. Bewilligungsbescheid abwarten:
Nachdem Sie den Bafa-Antrag ausgefüllt haben, warten Sie auf den Bescheid. Das BAFA prüft Ihre Anfragen und stellt Ihnen gegebenenfalls den Bewilligungsbescheid aus.
6. Maßnahme beginnen:
Erst dann beginnt der Bewilligungszeitraum und Sie dürfen mit der Maßnahme beginnen. Der Bewilligungszeitraum erstreckt sich über 12 Monate.
7. Unterlagen einreichen
Sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums, also spätestens 18 Monate nach Erhalt des Bewilligungsbescheids, müssen Sie den Verwendungsnachweis einreichen. Auf dem Verwendungsnachweis dokumentieren Sie alle Kosten der Maßnahme. Als Nachweis reichen Sie die entsprechenden Rechnungen mit ein.