So geht Service

Der ErstRaum-Förder-Service ist für Sie da

Mit dem integrierten Förder-Service von ErstRaum sind Ihre Fördermittel innerhalb von 48h beantragt und bewilligt.

Sparen beim Heizungswechsel leicht gemacht
Wärmepumpe_Planung_Köln

Staatliche Förderung

Wer sein Eigenheim modernisiert durch einen Heizungswechsel oder die eigene Produktion von Solarstrom, tut sich nicht nur selbst etwas Gutes, sondern auch der Allgemeinheit. Um dies zu belohnen und einen zusätzlichen Anreiz zu schaffen, fördert der Staat diesen Einsatz. Somit ist es ausgesprochen sinnvoll einen Förderantrag zu stellen.

Profitieren Sie von unserem ErstRaum-Förder-Service. Dank dessen müssen Sie sich nicht mit den Behörden und Anträgen beschäftigen. Informationen über die Förderprogramme möchten wir Ihnen dennoch ausführlich zur Verfügung stellen. Das Beste: Für Sie fallen keine extra Kosten an!

In nur drei Schritten zu Ihrer Förderung
Jetzt Förderung für Ihre Wärmepumpe sichern

1. Antrag

Wir stellen den Förderantrag für Sie

2. Abwarten

Der Antrag wird geprüft und innerhalb von 48h bewilligt

3. Sparen

Die Kosten verringern sich durch die Förderung bis zu 70%

Förderung für Wärmepumpen

Der Bund fördert den Einbau von Wärmepumpen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Basisförderung:

  • 30% der förderfähigen Kosten.

Bonusförderungen:

  • Klima-Geschwindigkeits-Bonus: 20% zusätzlich, wenn die Wärmepumpe eine mindestens 20 Jahre alte Gaszentralheizung oder eine alte Kohle-, Öl-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung ersetzt.
  • Einkommensabhängiger Bonus: 30% für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis zu 40.000 € pro Jahr.
  • Effizienzbonus: 5% zusätzlich bei besonders effizienten Wärmepumpen, die natürliche Kältemittel nutzen oder besonders effiziente Wärmequellen wie Geothermie erschließen.

Die maximale Förderung beträgt 70% der förderfähigen Kosten, mit einem Höchstbetrag von 21.000 € pro Wohneinheit.

Zusätzlich zahlt die Stadt Köln ebenfalls 10% der förderfähigen Kosten.

Ausführlichere Informationen über die Förderung von Wärmepumpen finden Sie hier.

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Solaranlage_Haus_Köln

Förderung für PV-Anlagen

Grundlegend gilt die Einspeisevergütung als Fördermittel für Solaranlagen. Da der Betrag der Vergütung aber immer geringer wird, ist diese nicht unbedingt die profitabelste Lösung.

Insbesondere kurzfristig kann alternativ die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) genutzt werden.

Die Stadt Köln fördert zusätzlich den Einbau von PV-Anlagen mit bis zu 300 Euro pro kWp Anlageleistung.

Ausführlichere Informationen über die Förderung von Solaranlagen finden Sie hier.

Förderung für Stromspeicher und Wallbox

Stromspeicher werden vom Bund leider nicht gefördert. Die Stadt Köln hat jedoch im Zuge Ihrer „Solaroffensive“ eigene Fördergelder bereitgestellt. Diese belaufen sich auf 250 Euro pro kWh Speicherkapazität. Außerdem kann die Umsatzsteuer für den Stromspeicher per Antrag vom Finanzamt erstattet werden. 

Das Land NRW fördert den Kauf einer Wallbox mit bis zu 1.000 Euro, unter der Voraussetzung, dass zeitgleich eine Solaranlage errichtet wird, über die die Ladestation Ihren Strom bezieht.

Ausführlichere Informationen über die Förderung von Solaranlagen in Kombination mit Speicher und Wallbox finden Sie hier.

Speicher_Wallbox_Köln
Beratung_Wärmepumpe_Heizen_Köln
Wir beraten sie persönlich

Bei Fragen sind wir persönlich für Sie da

Gerne besprechen wir auch persönlich alles zum Thema Förderung mit Ihnen! Falls Sie noch eine Frage zu den Förderprogrammen oder unserem ErstRaum Förder-Service haben, kontaktieren Sie uns gerne!
100% Service

Die Rundum-Lösung von Anfang bis Ende

Wir von ErstRaum haben es uns zur Aufgabe gemacht, Sie im gesamten Prozess hin zu einer neuen, umweltfreundlichen Heizlösung zu begleiten. Alles was Sie tun müssen: Sich zurücklehnen und die neue Wärme Ihres Zuhauses unbeschwert genießen. Wir kümmern uns um den Rest.

Wir kümmern uns zu 100%
Wärmeleitfaden ErstRaum

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Gelangen Sie in wenigen Schritten zu Ihrem individuellen Angebot. Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten und wir kommen so schnell wie möglich mit einem konkretem Angebot auf Sie zu.

FAQs

Ja, es ist möglich, verschiedene Förderungen zu kombinieren. Beispielsweise können Sie sowohl BAFA-Zuschüsse als auch KfW-Kredite und -Tilgungszuschüsse in Anspruch nehmen, solange die Gesamtfördersumme die Investitionskosten nicht übersteigt.
Es ist jedoch so, dass nicht alle Förderungen beliebig miteinander kombiniert werden können.
Rufen Sie uns dazu gerne einfach an, unsere Experten betreuen Sie gerne!

Förderfähige Wärmeerzeuger umfassen Wärmepumpen, Biomasseanlagen und Solarthermieanlagen. Eine separate Wärmepumpe als Teil einer Hybridheizung ist ebenfalls förderfähig, selbst wenn das andere Heizgerät fossile Brennstoffe nutzt. Hierbei müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen wie beispielsweise ein bestimmter Anteil erneuerbarer Energien oder ein zukünftiger möglicher Wasserstoffbetrieb der Gasheizung erfüllt werden.

Ja, der Einsatz von Wärmepumpen wird durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. Die Förderung muss bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. In Bestandsgebäuden erhalten neue, effiziente Wärmepumpen einen Investitionszuschuss von 30 %. Der Zuschuss kann durch verschiedene Boni erhöht werden. Dabei wird beispielsweise der Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung gefördert. Auch der Tausch einer mindestens 20 Jahre alten, funktionstüchtigen Gasheizung wird gefördert. Nach dem Heizungstausch muss das Gebäude zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Ein weiterer Bonus wird Geringverdienern bis 40.000 € Jahreshaushaltseinkommen gewährt.

Für den Einsatz von Erd-, Grundwasser- oder Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln wie Propan gewährt der Staat ebenfalls einen zusätzlichen Bonus von 5 %. Allerdings entstehen hierbei möglicherweise zusätzliche Kosten und Risiken durch Erdarbeiten, die bei der Installation einer Wärmepumpe sonst nicht erforderlich sind.

Die maximale Förderung beträgt 70 % der förderfähigen Kosten, mit einem Höchstbetrag von 21.000 € pro Wohneinheit.

Die Marktprämie ist eine Form der Förderung, die für Betreiber von Anlagen gilt, die ihren Strom direkt vermarkten. Das bedeutet, sie verkaufen den Strom nicht zu dem festgelegten Einspeisevergütungspreis an den Netzbetreiber, sondern bieten ihn selbst oder über einen Händler an der Strombörse an. Die Bundesnetzagentur berechnet rückwirkend die Marktprämie, indem sie die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Marktpreis, der an der Strombörse erzielt wurde, und der gesetzlich festgelegten Vergütung ermittelt.

Der Einbau, Austausch oder die Optimierung von Lüftungsanlagen wird gefördert. Auch digitale Systeme, die zu einem reduzierten Energieverbrauch beitragen, wie z. B. Einzelraumregelungen, erhalten eine Förderung. Wenn Wohngebäude an ein Nah- oder Fernwärmenetz angeschlossen sind, werden auch Systeme gefördert, die zur Optimierung des Netzes beitragen. Die Anlagentechnik muss den "Technischen Mindestanforderungen zum Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen" (TMA EM) entsprechen.

Die genaue Höhe der staatlichen Förderung hängt vom installierten neuen Heizgerät und den Investitionskosten für die Heizungssanierung ab. Unser Fördergeld Service berechnet die genaue Höhe für Sie und prüft auch die Kumulierbarkeit von Fördermitteln verschiedener Fördergeber, um Ihnen die maximale Förderung zu ermöglichen. Rufen Sie uns dazu gerne einfach an, unsere experten betreuen Sie gerne!

Ja, auch für gemietete PV-Anlagen gibt es staatliche Förderungen in Form der sogenannten Einspeisevergütung. Die Einspeisevergütung ist das Geld, das du erhältst, wenn du deinen selbst produzierten Solarstrom ins öffentliche Netz einspeist.

Wir rufen Sie gerne an

Kontakt
info@erstraum.de
0221 670 021 29

Adresse
Moltkestraße 99
50674 Köln