Förderprogramm_Nachhaltigkeit_Köln
Förderung für Ihre Solarnalage sichern

Förderung:
Alles, was Sie
wissen müssen

Förderung ist ein sehr komplexes Thema. Wir haben alle wichtigen Informationen leicht verständlich für Sie aufbereitet.

Unser Überblick über die Fördermöglichkeiten

Fördermittel im Überblick

Das Installieren einer Solaranlage gilt als Grundvoraussetzung für die Förderung auf einen Stromspeicher und eine Wallbox. Schaffen Sie sich also einen Stromspeicher an, kann eine Förderung nur dann ausgezahlt werden, wenn dies zeitgleich mit einer Solaranlage geschieht. Gleiches gilt für die Wallbox.

Zudem kann unabhängig davon auch eine Solarthermieanlage installiert und gefördert werden.

Durch die Kombination der Förderungsprogramme können Sie profitieren und sparen. Wir liefern Ihnen alle relevanten Informationen rund um die Förderungen. Um den Eigenanteil zu finanzieren, bietet die Stadtsparkasse Köln attraktive Kredite.

Förderung_Köln_Wärmepumpe
Köln_Dom_Rhein
Da simmer dabei

Die Stadt Köln fördert die Solaranlage

Glück­licherweise erkennt auch die Stadt Köln den Nutzen von Solaranlagen für die Energie­wende. Um die Stadt einen großen Schritt weiter in die Nach­haltigkeit zu bringen, hat diese eine spezielle Förderung ins Leben gerufen und eine SolarOffensive gestartet.

Im Rahmen dieser erhalten Sie auf Solaranlagen und Stromspeicher eine Förderung der Stadt. Der Förderbetrag für eine Solaranlage liegt bei bis zu 300€ pro Kilowattpeak (kWp).

Diese Förderung trifft für Solaranlagen bis 10kWp zu. Größere Anlagen bis max. 50kWp werden mit 250€ je kWp gefördert.

Bei einer Gesamtanlageleistung einer Solaranlage von 10 kWp fördert die Stadt also 3.000€.

Sollten Sie sich zusätzlich für einen Stromspeicher entscheiden wird dieser mit 250€ pro kWh gefördert. Die Förderung für den Stromspeicher gilt nur in Kombination mit dem Kauf einer Solaranlage und gilt bis max. 100kWh.

Weitere Informationen zur Kölner Förderung finden sie hier.

Jetzt Solaranlage fördern lassen

Förderung Photovoltaik

Grundlegend gilt die Einspeisevergütung als Fördermittel für Solaranlagen. Da der Betrag der Vergütung aber immer geringer wird, ist diese nicht unbedingt die profitabelste Lösung.

Insbesondere kurzfristig kann alternativ die BEG-Förderung genutzt werden.

Im Folgenden stellen wir beide Fördermöglichkeiten genauer vor:

Die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG):

Die wichtigste Ersparnis durch eine Solaranlage ergibt sich durch geringere Stromkosten durch Eigenverbrauch. Darüber hinaus produzierter Strom lässt sich aber 20 Jahre lang gewinnbringend verkaufen.

Man unterscheidet zwischen 3 Größenklassen:

  1. 0 – 10 kWp
  2. 10 – 40 kWp
  3. 40-100 kWp

Vergütungssatz Teileinspeisung:

  1. 8,03 ct/kWh
  2. 6,95 ct/kWh
  3. 5,68 ct/kWh

Vergütungssatz Volleinspeisung:

  1. 12,73 ct/kWh
  2. 10,67 ct/kWh
  3. 10,67 ct/kWh

Stand 01.08.2024 gültig bis 31.01.2025

  • Seit dem 31. Januar 2024 sinken die Vergütungssätze alle sechs Monate um ein Prozent.
  • Neue PV-Anlagen bis 25 kWp dürfen den gesamten erzeugten Solarstrom in das öffentliche Netz einspeisen.

Weitere Informationen zur Einspeisevergütung finden sie hier.

Förderprogramm BEG:

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Tilgungszuschüsse oder direkte Zuschüsse beantragt werden mit dem Hintergrund für den Bau und Kauf oder der Sanierung zum Effizienzhaus. Die BEG kann prinzipiell also auch für Solaranlagen beantragt werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass wenn die BEG für die Solaranlage verwendet wird, die Einspeisevergütung im Umkehrschluss wegfällt.

Weitere Informationen zur Bundesförderung finden sie hier.

Zudem kann die Umsatzsteuer für die Solaranlage per Antrag vom Finanzamt erstattet werden. 

Des Weiteren fördert die Stadt Köln einen Antrag bei der BEG zusätzlich. Der Förderzuschuss beträgt dabei 10 % der nachgewiesenen förderfähigen Kosten gemäß den Förderbescheiden der BEG vom BAFA oder KfW. Weitere Informationen dazu finden sie hier.

Die KfW unterstützt zusätzlich durch zinsgünstige Kredite. Beispielsweise durch das KfW-Programm 270.

Solaranlage_Haus_Köln

Voraussetzungen für die Förderung:

Technische Anforderungen:

  • Für Anlagen die bis zu 30 MWh pro Kalenderjahr erzeugen, wurden die Anforderungen reduziert, es ist kein extra Erzeugungszähler notwendig
  • Bis 20kW Anlagen dürfen auch im Garten aufgebaut werden

Fachgerechte Installation:

  • Die Installation der Solaranlage muss von einem zertifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden. Dieser muss die korrekte Installation und Inbetriebnahme der Anlage sicherstellen.
  • Diese Anforderungen gewährleisten, dass die geförderte Solaranlage effizient und umweltfreundlich arbeitet und einen erheblichen Beitrag zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen leistet.
Jetzt Stromspeicher fördern lassen
Speicher_Wärmepumpe_Köln

Förderung Stromspeicher

Nicht nur die Stadt Köln fördert Solaranlagen, auch das Land gewährt Zuschüsse im Bereich Photovoltaik. Innerhalb des Förderprogramms progres.nrw werden Stromspeicher mit Photovoltaikanlagen mit 150€ je Kilowattstunde Speicherkapazität gefördert. Bedingung ist, dass der Speicher gleichzeitig mit der Photovoltaikanlage angeschafft wird. Die Speicherkapazität des installierten Stromspeichers darf maximal dreimal so groß sein wie die installierte Leistung der neu errichteten Photovoltaikanlage.

Förderung Stromspeicher

In Köln wird auch der Stromspeicher gefördert:

Sollten Sie sich zusätzlich zur Solaranlage für einen Stromspeicher entscheiden wird dieser mit 250€ pro kWh gefördert. Die Förderung für den Stromspeicher gilt nur in Kombination mit dem Kauf einer Solaranlage und gilt bis max. 100kWh.

Weitere Informationen zur Kölner Förderung finden sie hier.

Zudem kann die Umsatzsteuer für den Stromspeicher per Antrag vom Finanzamt erstattet werden. 

Die KfW unterstützt zusätzlich durch zinsgünstige Kredite. Beispielsweise durch das KfW-Programm 270.

Speicher_Wärmepumpe_Köln
Jetzt Wallbox fördern lassen
Wallbox_E-Auto_Köln

Förderung Wallbox

Das Land NRW fördert innerhalb des Förderprogramms progres.nrw Wallboxen. Privatpersonen können dabei maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einem Förderhöchstbetrag von maximal 1.000 Euro je Ladepunkt erhalten, mit der Voraussetzung, dass zeitgleich eine neue Anlage für erneuerbare Energien errichtet wird, wie zum Beispiel eine Photovoltaik-Anlage (mit einer Leistung von mindestens 2 kW pro Ladepunkt). Zumindest ein Teil des Stroms für die Wallbox sollte dabei über die Solaranlage kommen. Die Wallbox muss also mit Ökostrom betrieben werden, um das Fördergeld zu erhalten. Als Vermieter kann bei nicht möglicher Kombination mit einer Erneuerbaren-Energien-Anlage dennoch ein Förderbetrag von bis zu 1.000€ beantragt werden. Dies ist jedoch nur möglich für Stellplätze von Mietern oder an Eigentumswohnanlagen.

Weitere Informationen zur NRW-Förderung finden Sie hier.

Förderung Photovoltaik

Grundlegend gilt die Einspeisevergütung als Fördermittel für Solaranlagen. Da der Betrag der Vergütung aber immer geringer wird, ist diese nicht mehr sonderlich profitabel.

Förderprogramm BEG

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Tilgungszuschüsse oder direkte Zuschüsse beantragt werden mit dem Hintergrund für den Bau und Kauf oder der Sanierung zum Effizienzhaus. Die BEG kann prinzipiell also auch für Solaranlagen beantragt werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass wenn die BEG für die Solaranlage verwendet wird, die Einspeisevergütung im Umkehrschluss wegfällt. 

Solaranlage_Haus_Köln
Jetzt Solarthermieanlage fördern lassen

Förderung Solarthermie

Die KfW oder Kreditanstalt für Wiederaufbau ist eine deutsche Förderbank. Sie bietet auch attraktive Zuschüsse für die Installation von Solarthermieanlagen:

Basisförderung:

  • 30% der förderfähigen Kosten.

Bonusförderungen:

  • Klima-Geschwindigkeits-Bonus: 20% zusätzlich, wenn die Anlage eine mindestens 20 Jahre alte Gaszentralheizung oder eine alte Kohle-, Öl-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung ersetzt.
  • Einkommensabhängiger Bonus: 30% für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis zu 40.000 € pro Jahr.

Die maximale Förderung beträgt 70% der förderfähigen Kosten, mit einem Höchstbetrag von 21.000 € pro Wohneinheit.

Informationen zur Heizungsförderung der KfW (Zuschuss Nr. 458) finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Bundesförderung, falls Sie nicht nur die Heizung erneuern möchten, finden Sie zudem hier.

Des Weiteren fördert die Stadt Köln einen Antrag bei der BEG zusätzlich. Der Förderzuschuss beträgt dabei 10 % der nachgewiesenen förderfähigen Kosten gemäß den Förderbescheiden der BEG vom BAFA oder KfW. Weitere Informationen dazu finden sie hier.

Die KfW unterstützt energetische Sanierungen zusätzlich durch zinsgünstige Kredite. Hierbei konzentriert sie sich auf umfassende Sanierungsmaßnahmen und energieeffiziente Neubauten:

KfW-Programm 261:

  • Dieses Programm bietet zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse für energieeffiziente Maßnahmen. Dazu gehört auch der Einbau neuer Hybridheizungen, die erneuerbare Energien einbeziehen. Der Tilgungszuschuss kann bis zu 25% der Darlehenssumme betragen, was die finanzielle Belastung erheblich reduziert und den Anreiz zur Investition in energieeffiziente Technologien erhöht.

KfW-Programm 358/359:

  • Bietet günstige Zinskonditionen im Rahmen eines Ergänzungskredites für förderfähige Einzelmaßnahmen.
Förderung_Köln_Wärmepumpe

Voraussetzungen für die Förderung:

Technische Anforderungen:

  • Die Heizung muss mindestens 65% der beheizten Wohnfläche mit erneuerbaren Energien versorgen.
  • Der Kimageschwindigkeitsbonus von 20% wird ausschließlich selbst nutzenden Eigentümern gewährt und gilt in voller Höhe nur bis zum 31. Dezember 2028 zudem gilt er nur, wenn eine mindestens 20 Jahre alte Gaszentralheizung oder eine alte Kohle-, Öl-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung ersetzt wird.
  • Der Einkommensbonus von 30% wird selbst nutzenden Eigentümern mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40 000 Euro nur für die selbstgenutzte Wohneinheit gewährt.

Fachgerechte Installation:

  • Die Installation der Anlage muss von einem zertifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden. Dieser muss die korrekte Installation und Inbetriebnahme der Anlage sicherstellen.
  • Diese Anforderungen gewährleisten, dass die geförderten Anlagen effizient und umweltfreundlich arbeiten und einen erheblichen Beitrag zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen leisten.
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Mit dem integrierten Förder-Service von ErstRaum sind Ihre Fördermittel innerhalb von 48h beantragt und bewilligt.
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FAQs

Sollten Sie die Voraussetzungen für eine Förderung nicht erfüllen, gibt es möglicherweise andere Programme oder regionale Förderungen, die für Sie in Frage kommen. Lassen Sie sich von einem Energieberater oder Fachbetrieb hierzu ausführlich informieren.

Ja, es ist möglich, verschiedene Förderungen zu kombinieren. Beispielsweise können Sie sowohl BAFA-Zuschüsse als auch KfW-Kredite und -Tilgungszuschüsse in Anspruch nehmen, solange die Gesamtfördersumme die Investitionskosten nicht übersteigt.
Es ist jedoch so, dass nicht alle Förderungen beliebig miteinander kombiniert werden können.
Rufen Sie uns dazu gerne einfach an, unsere Experten betreuen Sie gerne!

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Förderstelle. Bei der BAFA kann es einige Wochen dauern, bis der Antrag geprüft und genehmigt ist. Nach Einreichung der Abschlussdokumente erfolgt die Auszahlung in der Regel innerhalb weniger Wochen​.

Förderfähige Wärmeerzeuger umfassen Wärmepumpen, Biomasseanlagen und Solarthermieanlagen. Eine separate Wärmepumpe als Teil einer Hybridheizung ist ebenfalls förderfähig, selbst wenn das andere Heizgerät fossile Brennstoffe nutzt. Hierbei müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen wie beispielsweise ein bestimmter Anteil erneuerbarer Energien oder ein zukünftiger möglicher Wasserstoffbetrieb der Gasheizung erfüllt werden.

Die Marktprämie ist eine Form der Förderung, die für Betreiber von Anlagen gilt, die ihren Strom direkt vermarkten. Das bedeutet, sie verkaufen den Strom nicht zu dem festgelegten Einspeisevergütungspreis an den Netzbetreiber, sondern bieten ihn selbst oder über einen Händler an der Strombörse an. Die Bundesnetzagentur berechnet rückwirkend die Marktprämie, indem sie die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Marktpreis, der an der Strombörse erzielt wurde, und der gesetzlich festgelegten Vergütung ermittelt.

Der Vergütungssatz für PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 1 MWp wird durch ein Bieterverfahren ermittelt. Dabei wird die Marktprämie als geförderter Ausgleich zwischen dem im Bieterverfahren ersteigerten Vergütungssatz, der für 20 Jahre festgelegt wird, und dem tatsächlich erzielten Erlös aus der Stromvermarktung festgelegt.

Die Bundesnetzagentur führt das Bieterverfahren zu festgelegten Terminen durch. In jedem Verfahren wird eine bestimmte Strommenge zu einem maximalen Vergütungssatz ausgeschrieben. Der Bieter gibt die installierte Leistung seines Angebots und den Preis an, zu dem er bereit ist, den Solarstrom zu verkaufen. Je günstiger das Gebot im Vergleich zum maximal möglichen Vergütungssatz ist, desto höher sind die Chancen, den Zuschlag zu erhalten. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht Statistiken über vergangene Ausschreibungen, um den Bietern Orientierungshilfe und eine Grundlage für wirtschaftliche Planungen zu bieten.

Die neueste Novelle des EEG hat sowohl die Vergütungssätze für die Voll- und Überschusseinspeisung von Solarstrom erhöht.

Man unterscheidet zwischen 3 Größenklassen:

  1. 0 – 10 kWp
  2. 10 – 40 kWp
  3. 40-100 kWp

Vergütungssatz Teileinspeisung:

  1. 8,03 ct/kWh
  2. 6,95 ct/kWh
  3. 5,68 ct/kWh

Vergütungssatz Volleinspeisung:

  1. 12,73 ct/kWh
  2. 10,67 ct/kWh
  3. 10,67 ct/kWh

Stand 01.08.2024 gültig bis 31.01.2025

Seit dem 31. Januar 2024 sinken die Vergütungssätze alle sechs Monate um ein Prozent.

Ja, es gibt diverse Förderungen für Photovoltaik- und Solaranlagen.
Hier eine kurze Zusammenfassung:

EEG-Regelung: Laut dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) steht es Ihnen zu, eine Einspeisevergütung für den in das öffentliche Netz eingespeisten Solarstrom zu erhalten. Keine große Überraschung, aber immerhin ein Weg, etwas Geld zurückzubekommen.

KfW-Darlehen: Falls Sie es noch nicht wussten, die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet unter ihren Förderprogrammen 270 für Solaranlagen zinsgünstige Kredite an. Nicht das großzügigste Angebot, aber es ist vorhanden.

Regionale Förderungen: Es ist vielleicht nicht überall bekannt, aber verschiedene Städte und Bundesländer haben ihre eigenen Zuschussprogramme, abhängig von der Größe der installierten Anlage. Oftmals ist dies mit der Installation eines Batteriespeichers oder einer Wallbox kombiniert. Es könnte sich lohnen, hier mal nachzuforschen.

BEG: Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Tilgungszuschüsse oder direkte Zuschüsse beantragt werden mit dem Hintergrund für den Bau und Kauf oder der Sanierung zum Effizienzhaus. Die BEG kann prinzipiell also auch für Solaranlagen beantragt werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass, wenn die BEG für die Solaranlage verwendet wird, die Einspeisevergütung im Umkehrschluss wegfällt.

Das Land NRW fördert innerhalb des Förderprogramms progres.nrw Wallboxen. Privatpersonen können dabei maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einem Förderhöchstbetrag von maximal 1.000 Euro je Ladepunkt erhalten, mit der Voraussetzung, dass zeitgleich eine neue Anlage für erneuerbare Energien errichtet wird, wie zum Beispiel eine Photovoltaik-Anlage (mit einer Leistung von mindestens 2 kW pro Ladepunkt). Zumindest ein Teil des Stroms für die Wallbox sollte dabei über die Solaranlage kommen. Die Wallbox muss also mit Ökostrom betrieben werden, um das Fördergeld zu erhalten. Als Vermieter kann bei nicht möglicher Kombination mit einer Erneuerbaren-Energien-Anlage dennoch ein Förderbetrag von bis zu 1.000€ beantragt werden. Dies ist jedoch nur möglich für Stellplätze von Mietern oder an Eigentumswohnanlagen.

Ja, auch für gemietete PV-Anlagen gibt es staatliche Förderungen in Form der sogenannten Einspeisevergütung. Die Einspeisevergütung ist das Geld, das du erhältst, wenn du deinen selbst produzierten Solarstrom ins öffentliche Netz einspeist.

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Unter Umfeldmaßnahmen fallen Arbeiten, die nicht den Installationskosten und der Inbetriebnahme zugeordnet werden können, aber notwendig sind, um das umweltschonende Heizsystem überhaupt einzubauen. Beispiele hierfür sind die Entsorgung alter Öl- oder Gastanks und die Wiederherstellung der Außenanlagen bei erdbedeckten Tanks. Auch der Ausbau und die Entsorgung alter Heizungen, einschließlich der Entsorgung von Sonderabfällen, sowie die Sanierung, Einrichtung oder Umwidmung eines Heiz- oder Technikraums (ausgenommen Malerarbeiten und Bodenbeläge), zählen zu den Umfeldmaßnahmen. Darüber hinaus gehören zu den Umfeldmaßnahmen Tätigkeiten, die die Energieeffizienz der Gebäudeanlagentechnik erhöhen, wie z. B. der Austausch von Heizkörpern, der Einbau einer Fußbodenheizung und der hydraulische Abgleich einschließlich entsprechender Thermostate oder Ventile. "Schönheitsarbeiten" zur Wiederherstellung von Oberflächen in Innenräumen, wie Decken-, Wand- und Bodenbeläge, Tapeten, Fliesen, Teppich, Parkett oder Malerarbeiten, sind nicht mehr förderfähig, auch wenn sie im Zusammenhang mit einer geförderten Sanierungsmaßnahme stehen. Neu ist, dass bei einem Heizungsdefekt die Mietkosten für eine provisorische Heiztechnik für bis zu einem Jahr den Umfeldmaßnahmen zugerechnet werden können, sofern die alte Anlage gegen eine förderfähige Heizung ausgetauscht wird.

Der Mieterstromzuschlag wird für PV-Anlagen gewährt, die auf Wohnhäusern installiert sind und Strom an Mieter im Gebäude oder in der Wohnsiedlung liefern, ohne das Netz zu durchlaufen. Der Mieterstromzuschlag ist wesentlich niedriger als die Einspeisevergütung, da er zusätzlich zum Erlös aus dem Verkauf des Stroms an die Mieter gezahlt wird.

Jedoch kann überschüssiger Strom gemäß den geltenden Vergütungssätzen an den Netzbetreiber geliefert werden. Hier sind die festgelegten Werte für den Mieterstrom von PV-Anlagen, die zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Januar 2024 in Betrieb genommen werden:

  • Bis zu einer installierten Leistung von 10 Kilowatt: 2,67 Ct/kWh
  • Für eine installierte Leistung von 10,1 bis einschließlich 40 Kilowatt: 2,48 Ct/kWh
  • Für eine installierte Leistung von 40,1 Kilowatt bis einschließlich 1 Megawatt: 1,67 Ct/kWh

Der Mieterstromzuschlag unterliegt derzeit einer Degression, d.h., die Fördersätze sinken im Laufe der Zeit. Die genaue Berechnung der Degression erfolgt durch die Bundesnetzagentur, abhängig davon, ob der Ausbaupfad überschritten oder unterschritten wird. Die aktuelle Höhe des Mieterstromzuschlags zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der PV-Anlage wird von der Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

Nein, es besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Fördergelder. Im Bundeshaushalt werden Mittel für die Förderungen bereitgestellt. Sollte das Budget im Laufe des Jahres erschöpft sein, entscheidet die Regierung, ob zusätzliche Mittel aus dem Haushalt zur Verfügung gestellt werden oder nicht. In der Regel werden zusätzliche Mittel bereitgestellt, jedoch besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Förderung.

Unter bestimmten Umständen ist es möglich, die beiden Förderprogramme zu kombinieren, aber nur in seltenen Fällen ist dies sinnvoll. Es ist nicht erlaubt, dieselbe Maßnahme nach verschiedenen BEG-Richtlinien zu fördern. Bei einer Kombination darf außerdem die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten nicht überschritten werden, die bei BEG WG bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit beträgt.

Ein Szenario, in dem eine Kombination möglich wäre, ist, wenn bereits ein KfW-Kredit für die Modernisierung zum Effizienzhaus nach BEG WG genehmigt wurde und man sich nachträglich für den zusätzlichen Einbau einer Lüftungsanlage entscheidet.

Die Kombination der BEG mit anderen Förderungen, z. B. von der Landesregierung, ist bis zu einer maximalen Förderquote von 60 Prozent erlaubt.

Wenn eine Bundesförderung in Anspruch genommen wird, entfällt die Möglichkeit einer steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungen. Es können jedoch unterschiedliche Förderungen für verschiedene Maßnahmen in Anspruch genommen werden, selbst wenn sie dieselbe Wohneinheit betreffen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat ein ausführliches PDF zur BEG EM mit den neuesten Daten (Stand Dezember 2023) veröffentlicht, in dem weitere Informationen zu finden sind.

Hier gehts zum PDF der BEG EM.

Ja, Sie können eine KfW-Förderung erhalten. Bei einem KfW-Effizienzhaus 40 Gebäudestandard ist es wichtig, dass die Solaranlage und der Speicher mit dem Haus verbunden sind. Es spielt keine Rolle, ob die Anlage gekauft, gemietet oder fremdbetrieben wird.

Wir rufen Sie gerne an

Kontakt
info@erstraum.de
0221 670 021 29

Adresse
Moltkestraße 99
50674 Köln