Förderprogramm_Nachhaltigkeit_Köln
Förderung für Ihre Wärmepumpe sichern

Förderung:
Alles, was Sie
wissen müssen

Förderung ist ein sehr komplexes Thema. Wir haben alle wichtigen Informationen leicht verständlich für Sie aufbereitet.

Unser Überblick über die Fördermöglichkeiten

Wie viel zahlt
der Staat?

25% der Kosten übernimmt der Staat grundsätzlich. Weitere 10% zahlt er dann, wenn man von einer funktionierenden Ölheizung umsteigt, da diese besonders umweltschädlich sind.

Oder aber Sie sind im Besitz einer alten Gasheizung. Denn dann haben Sie den Anspruch auf einen Bonus von ebenfalls 10%, wenn Sie sich dazu entscheiden, Ihre altbewährte Gasheizung, die seit mindestens 20 Jahren im Einsatz ist, durch eine moderne Wärmepumpe zu ersetzen.

Darüber hinaus steht Ihnen ein zusätzlicher Bonus von 5% zur Verfügung, wenn die Wärmepumpe ein natürliches Kältemittel oder (Ab-)Wasser oder Erde als Energiequelle nutzt.

So zahlt der Bund also bis zu 40% der Kosten für eine Wärmepumpe. Konkret handelt es sich hier um die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Zusätzlich zahlt die Stadt Köln eine fixe Summe, je nach Leistung der Wärmepumpe.

Durch die Kombination der Förderungsprogramme lassen sich bis zu 50% sparen. Wir liefern Ihnen alle relevanten Informationen rund um die Förderungen. Um den Eigenanteil zu finanzieren, bietet die Stadtsparkasse Köln attraktive Kredite.

Förderung_Köln_Wärmepumpe

KFW-Förderung

Die KfW oder Kreditanstalt für Wiederaufbau ist eine deutsche Förderbank. Sie bietet attraktive Zuschüsse für die Installation von Wärmepumpen:

Basisförderung:

  • 30% der förderfähigen Kosten.

Bonusförderungen:

  • Klima-Geschwindigkeits-Bonus: 20% zusätzlich, wenn die Wärmepumpe eine mindestens 20 Jahre alte Gaszentralheizung oder eine alte Kohle-, Öl-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung ersetzt.
  • Einkommensabhängiger Bonus: 30% für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis zu 40.000 € pro Jahr.
  • Effizienzbonus: 5% zusätzlich bei besonders effizienten Wärmepumpen, die natürliche Kältemittel nutzen oder besonders effiziente Wärmequellen wie Geothermie erschließen.

Die maximale Förderung beträgt 70% der förderfähigen Kosten, mit einem Höchstbetrag von 21.000 € pro Wohneinheit. Bis auf den Geschwindigkeitsbonus gelten alle Förderungen auch für einen Tausch einer bereits vorhandenen Wärmepumpe gegen eine neue. Dies kann sich bereits nach 10 Jahren lohnen, da neue Pumpen effizienter sind. Eine neue Anlage, die beispielsweise eine 20 Jahre alte gut funktionierende Anlage ersetzt, ist aufgrund der neueren Technik dabei ca. 20 % effizienter.

Informationen zur Heizungsförderung der KfW (Zuschuss Nr. 458) finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Bundesförderung, falls Sie nicht nur die Heizung erneuern möchten, finden Sie zudem hier.

Die KfW unterstützt energetische Sanierungen zusätzlich durch zinsgünstige Kredite. Hierbei konzentriert sie sich auf umfassende Sanierungsmaßnahmen und energieeffiziente Neubauten:

KfW-Programm 261:

  • Dieses Programm bietet zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse für energieeffiziente Maßnahmen. Dazu gehört auch der Einbau neuer Hybridheizungen, die erneuerbare Energien einbeziehen. Der Tilgungszuschuss kann bis zu 25% der Darlehenssumme betragen, was die finanzielle Belastung erheblich reduziert und den Anreiz zur Investition in energieeffiziente Technologien erhöht.

KfW-Programm 358/359:

  • Bietet günstige Zinskonditionen im Rahmen eines Ergänzungskredites für förderfähige Einzelmaßnahmen.
Förderung_Köln_Wärmepumpe

Voraussetzungen für die Förderung:

Technische Anforderungen:

  • Jahresarbeitszahl (JAZ)>=3 (Die Wärmepumpe erzeugt pro kWh Strom mindestens 3kWh Wärme)
  • Effizienzanforderungen: z.B., eine saisonale Raumheizungseffizienz (ETA) von mindestens 135% bei 35 °C Vorlauftemperatur für Luft-Wasser-Wärmepumpen.
  • Die Wärmepumpe muss mindestens 65% der beheizten Wohnfläche mit erneuerbaren Energien versorgen.
  • Der Kimageschwindigkeitsbonus von 20% wird ausschließlich selbst nutzenden Eigentümern gewährt und gilt in voller Höhe nur bis zum 31. Dezember 2028 zudem gilt er nur, wenn eine mindestens 20 Jahre alte Gaszentralheizung oder eine alte Kohle-, Öl-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung ersetzt wird.
  • Der Einkommensbonus von 30% wird selbst nutzenden Eigentümern mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40 000 Euro nur für die selbstgenutzte Wohneinheit gewährt.

Fachgerechte Installation:

  • Die Installation der Wärmepumpe muss von einem zertifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden. Dieser muss die korrekte Installation und Inbetriebnahme der Anlage sicherstellen.
  • Diese Anforderungen gewährleisten, dass die geförderten Wärmepumpen effizient und umweltfreundlich arbeiten und einen erheblichen Beitrag zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen leisten.
Köln_Dom_Rhein
Da simmer dabei

Die Stadt Köln fördert die Wärmepumpe

Glück­licherweise erkennt auch die Stadt Köln den Nutzen von Wärmepumpen für die Energie­wende. Um die Stadt einen großen Schritt weiter in die Nach­haltigkeit zu bringen, hat diese eine spezielle Förderung ins Leben gerufen.

Im Rahmen des Förder­programms „Alt­bau­sanierung und Energie­effizienz – klima­freund­liches Wohnen“ bezuschusst die Stadt Köln zusätzlich zum Förder­programm des Bundes und der KfW den Einbau einer Erdwärme­pumpe.

Konkret handelt es sich um 3.000€ bis 6.000€. Der Betrag ergibt sich anhand der Leistung der Wärmepumpe.

Köln_Dom_Rhein
Da simmer dabei

Die Stadt Köln fördert die Gebäudesanierung

Die Stadt Köln fördert die Gebäudesanierung umfassend, um eine nachhaltige und energieeffiziente Stadtentwicklung zu unterstützen, was den Energieverbrauch und CO2-Emissionen senkt sowie den Wohnkomfort und den Immobilienwert erhöht. Der Förderzuschuss beträgt 10 % der nachgewiesenen förderfähigen Kosten gemäß den Förderbescheiden der BEG vom BAFA oder KfW. Fachunternehmen dürfen erst nach Freigabe durch die Bundesförderung beauftragt werden. Die Antragstellung bei der Stadt Köln muss vor Abschluss der bewilligten Maßnahme erfolgen.

Für weitere Informationen klicken Sie hier.

Wieviel fördert Köln?

Potentielle Förderung

bis 25kW3.000€
bis 50kW4.000€
über 50kW6.000€

Eine weitere Bedingung für die Förderung der Erdwärmepumpe ist eine Jahresarbeitszahl von mindestens 4. Außerdem muss zuvor eine fossile Heizungsanlage verbaut worden sein.

Kombinieren sie ganz leicht Ihre Förderungen

Verschiedene Förderungen kombinieren

Die Förderung der Stadt Köln lässt sich mit den Förderungen des Bundes kombinieren, um möglichst stark von staatlichen Zuschüssen zu profitieren. Insgesamt zahlt der Staat bis zu 40% durch Fördermittel.

Beispiel

Angenommen Sie kaufen eine Wärmepumpe im Wert von 30.000€ mit einer Leistung von 30 kW.

Sie erhalten einen Förderungszuschuss der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) von 25% -> 30.000€ * 0,25= 7.500€.

Wenn Sie zuvor eine Ölheizung hatten, fördert der Bund sogar bis zu 35%, in unserem Beispiel also 10.500€.

Zusätzlich erfolgt dann noch die Förderung der Stadt Köln. In diesem Fall läge diese bei 4.000€.

Zusätzlich mit dem Bonus von 5% wenn die Wärmepumpe ein natürliches Kältemittel oder (Ab-)Wasser oder Erde als Energiequelle nutzt. Also 1.500€.

In Summe führen die beiden Förderungen also zu 16.000€ Förderung.

Planen_Wärmepumpe_Köln
Umstieg von GasheizungUmstieg von Ölheizung
Kosten30.000€30.000€
Theoretische Förderung14.500€ 17.500€

Verschiedene Förderungen kombinieren

Die Förderung der Stadt Köln lässt sich mit den Förderungen des Bundes kombinieren, um möglichst stark von staatlichen Zuschüssen zu profitieren. Insgesamt zahlen der Staat und Köln zusammen so bis zu ca. 80% durch Fördermittel.

Beispiel

Angenommen Sie kaufen eine Wärmepumpe im Wert von 30.000€ mit einer Leistung von 30 kW.

Sie erhalten einen Förderungszuschuss der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) von 30% -> 30.000€ * 0,30= 9.000€.

Zusätzlich der Gehaltsbonus (30%), wenn Sie Geringverdiener sind: 9000€

Zusätzlich, der Klima-Geschwindigkeits-Bonus (20%): 20% -> 30.000€ * 0,20= 6.000€.

Zusätzlich der Bonus von 5% wenn die Wärmepumpe ein natürliches Kältemittel oder (Ab-)Wasser oder Erde als Energiequelle nutzt.

5% -> 30.000€ * 0,05= 1.500€.

Die Gesamtförderung des Staates wird in diesem Fall jedoch auf 70% gedeckelt:

70% -> 30.000€ * 0,70= 21.000€.

Zusätzlich erfolgt dann noch die Förderung der Stadt Köln (10%). In diesem Fall läge diese bei 10% -> 30.000€ * 0,10 = 3.000€.

In Summe führen die beiden Förderungen also zu 24.000€ Förderung.

Planen_Wärmepumpe_Köln
Umstieg von GasheizungUmstieg von Ölheizung
Kosten30.000€30.000€
Theoretische Förderung14.500€ 17.500€
Beratung_Wärmepumpe_Köln
Ihre Förderung in nur 48h

Wir machen das für Sie: Unser Förderservice

Mit dem integrierten Förder-Service von ErstRaum sind Ihre Fördermittel innerhalb von 48h beantragt und bewilligt.
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Wir von ErstRaum haben es uns zur Aufgabe gemacht, Sie im gesamten Prozess hin zu einer neuen, umweltfreundlichen Heizlösung zu begleiten. Alles was Sie tun müssen: Sich zurücklehnen und die neue Wärme Ihres Zuhauses unbeschwert genießen. Wir kümmern uns um den Rest.

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FAQs

Ja, entgegen oft geäußerter Behauptungen eignen sich Wärmepumpen auch für Bestandsgebäude, einschließlich ungedämmter Altbauten mit alten Heizkörpern.

Sollten Sie die Voraussetzungen für eine Förderung nicht erfüllen, gibt es möglicherweise andere Programme oder regionale Förderungen, die für Sie in Frage kommen. Lassen Sie sich von einem Energieberater oder Fachbetrieb hierzu ausführlich informieren.

Ja, es ist möglich, verschiedene Förderungen zu kombinieren. Beispielsweise können Sie sowohl BAFA-Zuschüsse als auch KfW-Kredite und -Tilgungszuschüsse in Anspruch nehmen, solange die Gesamtfördersumme die Investitionskosten nicht übersteigt.
Es ist jedoch so, dass nicht alle Förderungen beliebig miteinander kombiniert werden können.
Rufen Sie uns dazu gerne einfach an, unsere Experten betreuen Sie gerne!

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Förderstelle. Bei der BAFA kann es einige Wochen dauern, bis der Antrag geprüft und genehmigt ist. Nach Einreichung der Abschlussdokumente erfolgt die Auszahlung in der Regel innerhalb weniger Wochen​.

Die Höhe der staatlichen Förderungen hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem installierten Heizgerät und den Investitionskosten für die Heizungssanierung. Unser Förder-Service berechnet für Sie den genauen Betrag und prüft auch die Möglichkeit der Kumulierung von Fördermitteln verschiedener Fördergeber, um Ihnen die maximale Förderung zu ermöglichen.

Die genaue Höhe der staatlichen Förderung hängt vom installierten neuen Heizgerät und den Investitionskosten für die Heizungssanierung ab. Unser Fördergeld Service berechnet die genaue Höhe für Sie und prüft auch die Kumulierbarkeit von Fördermitteln verschiedener Fördergeber, um Ihnen die maximale Förderung zu ermöglichen. Rufen Sie uns dazu gerne einfach an, unsere experten betreuen Sie gerne!

Ja, der Einsatz von Wärmepumpen wird durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. Die Förderung muss bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. In Bestandsgebäuden erhalten neue, effiziente Wärmepumpen einen Investitionszuschuss von 30 %. Der Zuschuss kann durch verschiedene Boni erhöht werden. Dabei wird beispielsweise der Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung gefördert. Auch der Tausch einer mindestens 20 Jahre alten, funktionstüchtigen Gasheizung wird gefördert. Nach dem Heizungstausch muss das Gebäude zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Ein weiterer Bonus wird Geringverdienern bis 40.000 € Jahreshaushaltseinkommen gewährt.

Für den Einsatz von Erd-, Grundwasser- oder Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln wie Propan gewährt der Staat ebenfalls einen zusätzlichen Bonus von 5 %. Allerdings entstehen hierbei möglicherweise zusätzliche Kosten und Risiken durch Erdarbeiten, die bei der Installation einer Wärmepumpe sonst nicht erforderlich sind.

Die maximale Förderung beträgt 70 % der förderfähigen Kosten, mit einem Höchstbetrag von 21.000 € pro Wohneinheit.

Bei der Umrüstung erhalten Sie eine Basisförderung für Wärmepumpen von 30 Prozent. Zusätzlich gibt es einen Geschwindigkeitsbonus für den Austausch von bis zu 20 %. Zudem gibt es weitere Boni für Geringverdiener und besonders effiziente Wärmepumpen.
Die maximale Förderung beträgt 70 % der förderfähigen Kosten, mit einem Höchstbetrag von 21.000 € pro Wohneinheit.

Bei einer Beauftragung durch unseren Förder-Service und positiver Prüfung der Förderfähigkeit Ihres neuen Heizsystems erhalten Sie und Ihr Heizungsfachbetrieb alle relevanten Informationen zum Stand des Fördergeldantrags.

Die KfW unterstützt energetische Sanierungen durch zinsgünstige Kredite. Hierbei konzentriert sie sich auf umfassende Sanierungsmaßnahmen und energieeffiziente Neubauten:

KfW-Programm 261:

Dieses Programm bietet zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse für energieeffiziente Maßnahmen. Dazu gehört auch der Einbau neuer Hybridheizungen, die erneuerbare Energien einbeziehen. Der Tilgungszuschuss kann bis zu 25% der Darlehenssumme betragen, was die finanzielle Belastung erheblich reduziert und den Anreiz zur Investition in energieeffiziente Technologien erhöht.

KfW-Programm 358/359:

Bietet günstige Zinskonditionen im Rahmen eines Ergänzungskredites für förderfähige Einzelmaßnahmen.

Der Einsatz von Wärmepumpen wird durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. Die Förderung muss bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. In Bestandsgebäuden erhalten neue, effiziente Wärmepumpen einen Investitionszuschuss von 30 %. Der Zuschuss kann durch verschiedene Boni erhöht werden. Dabei wird beispielsweise der Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung gefördert. Auch der Tausch einer mindestens 20 Jahre alten, funktionstüchtigen Gasheizung wird gefördert. Nach dem Heizungstausch muss das Gebäude zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Ein weiterer Bonus wird Geringverdienern bis 40.000 € Jahreshaushaltseinkommen gewährt.

Für den Einsatz von Erd-, Grundwasser- oder Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln wie Propan gewährt der Staat ebenfalls einen zusätzlichen Bonus von 5 %.

Die maximale Förderung beträgt 70 % der förderfähigen Kosten, mit einem Höchstbetrag von 21.000 € pro Wohneinheit.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat ein ausführliches PDF zur BEG EM mit den neuesten Daten (Stand Dezember 2023) veröffentlicht, in dem weitere Informationen zu finden sind.

Hier gehts zum PDF der BEG EM.

Unter bestimmten Umständen ist es möglich, die beiden Förderprogramme zu kombinieren, aber nur in seltenen Fällen ist dies sinnvoll. Es ist nicht erlaubt, dieselbe Maßnahme nach verschiedenen BEG-Richtlinien zu fördern. Bei einer Kombination darf außerdem die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten nicht überschritten werden, die bei BEG WG bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit beträgt.

Ein Szenario, in dem eine Kombination möglich wäre, ist, wenn bereits ein KfW-Kredit für die Modernisierung zum Effizienzhaus nach BEG WG genehmigt wurde und man sich nachträglich für den zusätzlichen Einbau einer Lüftungsanlage entscheidet.

Die Kombination der BEG mit anderen Förderungen, z. B. von der Landesregierung, ist bis zu einer maximalen Förderquote von 60 Prozent erlaubt.

Wenn eine Bundesförderung in Anspruch genommen wird, entfällt die Möglichkeit einer steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungen. Es können jedoch unterschiedliche Förderungen für verschiedene Maßnahmen in Anspruch genommen werden, selbst wenn sie dieselbe Wohneinheit betreffen.

Gemäß den Richtlinien der BEG EM gelten als Bestandsgebäude Gebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung der Förderung mindestens fünf Jahre zurückliegt.

Ja, die Optimierung der Heizungsanlage zur Steigerung der Effizienz wird gefördert. Dazu gehören Maßnahmen wie der hydraulische Abgleich der Anlage, der Austausch von Heizungspumpen, die Anpassung von Temperaturen und Pumpenleistung, die Optimierung von Wärmepumpen, die Dämmung von Rohrleitungen, der Einbau von Flächenheizungen oder Niedertemperaturheizkörpern, der Einbau von Wärmespeichern sowie die Verbesserung der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik.

Der Einbau, Austausch oder die Optimierung von Lüftungsanlagen wird gefördert. Auch digitale Systeme, die zu einem reduzierten Energieverbrauch beitragen, wie z. B. Einzelraumregelungen, erhalten eine Förderung. Wenn Wohngebäude an ein Nah- oder Fernwärmenetz angeschlossen sind, werden auch Systeme gefördert, die zur Optimierung des Netzes beitragen. Die Anlagentechnik muss den "Technischen Mindestanforderungen zum Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen" (TMA EM) entsprechen.

Förderfähige Wärmeerzeuger umfassen Wärmepumpen, Biomasseanlagen und Solarthermieanlagen. Eine separate Wärmepumpe als Teil einer Hybridheizung ist ebenfalls förderfähig, selbst wenn das andere Heizgerät fossile Brennstoffe nutzt. Hierbei müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen wie beispielsweise ein bestimmter Anteil erneuerbarer Energien oder ein zukünftiger möglicher Wasserstoffbetrieb der Gasheizung erfüllt werden.

Unter Umfeldmaßnahmen fallen Arbeiten, die nicht den Installationskosten und der Inbetriebnahme zugeordnet werden können, aber notwendig sind, um das umweltschonende Heizsystem überhaupt einzubauen. Beispiele hierfür sind die Entsorgung alter Öl- oder Gastanks und die Wiederherstellung der Außenanlagen bei erdbedeckten Tanks. Auch der Ausbau und die Entsorgung alter Heizungen, einschließlich der Entsorgung von Sonderabfällen, sowie die Sanierung, Einrichtung oder Umwidmung eines Heiz- oder Technikraums (ausgenommen Malerarbeiten und Bodenbeläge), zählen zu den Umfeldmaßnahmen. Darüber hinaus gehören zu den Umfeldmaßnahmen Tätigkeiten, die die Energieeffizienz der Gebäudeanlagentechnik erhöhen, wie z. B. der Austausch von Heizkörpern, der Einbau einer Fußbodenheizung und der hydraulische Abgleich einschließlich entsprechender Thermostate oder Ventile. "Schönheitsarbeiten" zur Wiederherstellung von Oberflächen in Innenräumen, wie Decken-, Wand- und Bodenbeläge, Tapeten, Fliesen, Teppich, Parkett oder Malerarbeiten, sind nicht mehr förderfähig, auch wenn sie im Zusammenhang mit einer geförderten Sanierungsmaßnahme stehen. Neu ist, dass bei einem Heizungsdefekt die Mietkosten für eine provisorische Heiztechnik für bis zu einem Jahr den Umfeldmaßnahmen zugerechnet werden können, sofern die alte Anlage gegen eine förderfähige Heizung ausgetauscht wird.

Nein, es besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Fördergelder. Im Bundeshaushalt werden Mittel für die Förderungen bereitgestellt. Sollte das Budget im Laufe des Jahres erschöpft sein, entscheidet die Regierung, ob zusätzliche Mittel aus dem Haushalt zur Verfügung gestellt werden oder nicht. In der Regel werden zusätzliche Mittel bereitgestellt, jedoch besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Förderung.

Mit dem integrierten Förder-Service von ErstRaum sind Ihre Fördermittel innerhalb von 48h beantragt und bewilligt!

Wir rufen Sie gerne an

Kontakt
info@erstraum.de
0221 670 021 29

Adresse
Moltkestraße 99
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