Die erhöhten Vergütungen gemäß dem EEG 2023 gelten für PV-Anlagen, die ab dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden. Allerdings stehen sie unter dem Vorbehalt der Freigabe durch die EU-Kommission. Bis zur Genehmigung erhalten Sie weiterhin die niedrigeren Vergütungssätze gemäß dem EEG 2021. Sobald die Freigabe vorliegt, wird die Differenz nachträglich ausgeglichen.
Ein solches Genehmigungsverfahren ist für staatliche Beihilfen üblich und dient der Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Die Genehmigung der neuen Vergütungen gilt als sehr wahrscheinlich, da sie den Zielen der EU entsprechen, den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen. Sobald die Freigabe erteilt ist, werden die erhöhten Vergütungssätze rückwirkend angewandt und die Differenz zur vorherigen Vergütung nachgezahlt.
Bitte beachten Sie, dass sich die gesetzlichen Bestimmungen und Förderungen je nach Land und Region unterscheiden können. Es wird empfohlen, sich für spezifische Informationen zu Ihrem Standort an örtliche Behörden, Fachleute oder Installateure zu wenden.