Ja, der Einsatz von Wärmepumpen wird durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. Die Förderung muss bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. In Bestandsgebäuden erhalten neue, effiziente Wärmepumpen einen Investitionszuschuss von 30 %. Der Zuschuss kann durch verschiedene Boni erhöht werden. Dabei wird beispielsweise der Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung gefördert. Auch der Tausch einer mindestens 20 Jahre alten, funktionstüchtigen Gasheizung wird gefördert. Nach dem Heizungstausch muss das Gebäude zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Ein weiterer Bonus wird Geringverdienern bis 40.000 € Jahreshaushaltseinkommen gewährt.
Für den Einsatz von Erd-, Grundwasser- oder Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln wie Propan gewährt der Staat ebenfalls einen zusätzlichen Bonus von 5 %. Allerdings entstehen hierbei möglicherweise zusätzliche Kosten und Risiken durch Erdarbeiten, die bei der Installation einer Wärmepumpe sonst nicht erforderlich sind.
Die maximale Förderung beträgt 70 % der förderfähigen Kosten, mit einem Höchstbetrag von 21.000 € pro Wohneinheit.