Die Antwort lautet Nein. Trotz der Veränderungen, die 2024 eingeführt werden sollen, bleibt die Installation von Gasheizungen weiterhin erlaubt. Allerdings wird es Beschränkungen für die Errichtung neuer Anlagen geben. Diese Änderungen sehen vor, dass neue Heizungssysteme mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass sich diese Änderungen nicht auf bestehende Gasheizungen auswirken und Wartungsarbeiten an diesen Anlagen weiterhin zulässig sind.
Eine Verpflichtung zur Nutzung von Wärmepumpen ist nicht angedacht. Die vorgeschlagene Strategie ist technologieneutral, und der geforderte Anteil an erneuerbaren Energien kann durch den Einsatz von 65 Prozent grünem Gas erreicht werden.
Die öffentliche Aufregung über das „Ende“ der Gasheizung im Frühjahr 2023 ist bemerkenswert, insbesondere da die Pläne bereits seit über einem Jahr bekannt sind. Schon im Koalitionsvertrag hatten die Ampel-Parteien diese Zielsetzung festgelegt, ursprünglich jedoch erst für das Jahr 2025. Im Zuge des Ukraine-Konflikts wurde jedoch entschieden, die Umsetzung dieser Pläne auf 2024 vorzuziehen.
Nachdem ein Entwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) aus dem Wirtschaftsministerium für erheblichen Wirbel sorgte, konnte sich die Koalition inzwischen auf eine Lösung einigen. Die endgültige Zustimmung durch den Bundestag steht allerdings noch aus.
Da die Verbrennung von Erdgas CO2-Emissionen verursacht, werden Regelungen erforderlich sein, die den Übergang von Gas zu erneuerbaren Energien fördern. Nur so lassen sich die Klimaziele für Deutschland realisieren.