Obwohl private Solaranlagen seit dem 1. Januar 2023 von der Steuer befreit sind, empfehlen wir Ihnen dennoch, Ihr Finanzamt über Ihre Solaranlage zu informieren. Durch die Einspeisung von Strom wird der Betreiber der PV-Anlage steuerlich als Unternehmer gemäß Umsatzsteuergesetz behandelt. Als solcher ist er verpflichtet, sich beim Finanzamt anzumelden.
Für Ihr Wohlfühlklima zu Hause

Rund ums Heizen
für Sie da
Es gibt Dinge, die kauft man nur selten im Leben – eine Heizung zum Beispiel. Wir von ErstRaum haben es uns zur Aufgabe gemacht, Sie im gesamten Prozess hin zu einer neuen, umweltfreundlichen Heizlösung zu begleiten.
Alles was Sie tun müssen: sich zurücklehnen und die neue Wärme Ihres Zuhauses unbeschwert genießen. Wir kümmern uns um den Rest. Ganz gleich, welches Anliegen Sie zum Thema Heizen haben:
Wir sind für Sie da.