Ja, wenn es sich um eine neue Gasheizung handelt, besteht die Verpflichtung zur Prüfung. Obwohl Ihre neue Heizung möglicherweise bereits auf einen hohen Komfort eingestellt wurde, besteht dennoch die Möglichkeit, dass Optimierungen in Bezug auf die Energieeffizienz vorgenommen werden können. In den meisten Fällen sind jedoch keine zusätzlichen Maßnahmen wie Rohrleitungsdämmung oder der Einsatz effizienterer Pumpen erforderlich.
Die Verpflichtung zur Heizungsprüfung entfällt lediglich in Gebäuden, die ein standardisiertes Energiemanagementsystem oder Umweltmanagementsystem implementiert haben, sowie in Gebäuden mit standardisierter Gebäudeautomation. Zudem ist eine erneute Prüfung nicht erforderlich, wenn in den letzten zwei Jahren vor dem 1. Oktober 2022 bereits eine vergleichbare Prüfung durchgeführt wurde und kein weiterer Optimierungsbedarf festgestellt wurde.