FAQ

Förderung für Photovoltaik: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)Wie erfolgt die Ermittlung der für Photovoltaik Anlagen der EEG-Vergütung durch Ausschreibungen?

Der Vergütungssatz für PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 1 MWp wird durch ein Bieterverfahren ermittelt. Dabei wird die Marktprämie als geförderter Ausgleich zwischen dem im Bieterverfahren ersteigerten Vergütungssatz, der für 20 Jahre festgelegt wird, und dem tatsächlich erzielten Erlös aus der Stromvermarktung festgelegt.

Die Bundesnetzagentur führt das Bieterverfahren zu festgelegten Terminen durch. In jedem Verfahren wird eine bestimmte Strommenge zu einem maximalen Vergütungssatz ausgeschrieben. Der Bieter gibt die installierte Leistung seines Angebots und den Preis an, zu dem er bereit ist, den Solarstrom zu verkaufen. Je günstiger das Gebot im Vergleich zum maximal möglichen Vergütungssatz ist, desto höher sind die Chancen, den Zuschlag zu erhalten. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht Statistiken über vergangene Ausschreibungen, um den Bietern Orientierungshilfe und eine Grundlage für wirtschaftliche Planungen zu bieten.

Für Ihr Wohlfühlklima zu Hause
Rund um's Heizen für Sie da

Rund ums Heizen
für Sie da

Es gibt Dinge, die kauft man nur selten im Leben – eine Heizung zum Beispiel. Wir von ErstRaum haben es uns zur Aufgabe gemacht, Sie im gesamten Prozess hin zu einer neuen, umweltfreundlichen Heizlösung zu begleiten.

Alles was Sie tun müssen: sich zurücklehnen und die neue Wärme Ihres Zuhauses unbeschwert genießen. Wir kümmern uns um den Rest. Ganz gleich, welches Anliegen Sie zum Thema Heizen haben:

Wir sind für Sie da.

Wir rufen Sie gerne an

Kontakt
info@erstraum.de
0221 670 021 29

Adresse
Moltkestraße 99
50674 Köln