FAQ

Häufige Fragen zur Förderung von Photovoltaik-AnlagenWie erfolgt die Ermittlung der Förderung für Photovoltaik-Anlagen der EEG-Vergütung durch Ausschreibungen?

Der Vergütungssatz für PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 1 MWp wird durch ein Bieterverfahren ermittelt. Dabei wird die Marktprämie als geförderter Ausgleich zwischen dem im Bieterverfahren ersteigerten Vergütungssatz, der für 20 Jahre festgelegt wird, und dem tatsächlich erzielten Erlös aus der Stromvermarktung festgelegt.

Die Bundesnetzagentur führt das Bieterverfahren zu festgelegten Terminen durch. In jedem Verfahren wird eine bestimmte Strommenge zu einem maximalen Vergütungssatz ausgeschrieben. Der Bieter gibt die installierte Leistung seines Angebots und den Preis an, zu dem er bereit ist, den Solarstrom zu verkaufen. Je günstiger das Gebot im Vergleich zum maximal möglichen Vergütungssatz ist, desto höher sind die Chancen, den Zuschlag zu erhalten. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht Statistiken über vergangene Ausschreibungen, um den Bietern Orientierungshilfe und eine Grundlage für wirtschaftliche Planungen zu bieten.

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