FAQ

Durch die jüngste EEG-Novelle wurden die Vergütungssätze für die Voll- und Überschusseinspeisung von Solarstrom erhöht. Die aktuellen Vergütungssätze für die Kombination von Einspeisung und Eigenverbrauch lauten wie folgt:

  • Bis zu einer installierten Leistung von 10 Kilowatt: 8,60 Ct/kWh
  • Für eine installierte Leistung von 10,1 bis einschließlich 40 Kilowatt: 7,50 Ct/kWh
  • Für eine installierte Leistung von 40,1 bis einschließlich 1 Megawatt: 6,20 Ct/kWh

Bei einer Voll­einspeisung des selbst erzeugten PV-Stroms auf oder am Gebäude beträgt die Vergütung bei einer Direktvermarktung:

  • Bis zu einer installierten Leistung von 10 Kilowatt: 13,4 Ct/kWh
  • Für eine installierte Leistung von 10,1 bis einschließlich 100 Kilowatt: 11,3 Ct/kWh
  • Für eine installierte Leistung von 100,1 bis einschließlich 400 Kilowatt: 9,4 Ct/kWh
  • Für eine installierte Leistung von 400,1 Kilowatt bis einschließlich 1 Megawatt: 8,1 Ct/kWh

Wenn der voll eingespeiste Strom bei Anlagen bis einschließlich 100 Kilowatt nicht direkt vermarktet, sondern vom Netzbetreiber abgenommen wird, verringert sich der Vergütungssatz um jeweils 0,4 Cent pro Kilowattstunde. Diese Vergütungssätze gelten für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen wurden. Beachte jedoch, dass die höheren Vergütungssätze noch von der Zustimmung der EU-Kommission abhängig sind.

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