Energieausweis
Wissenswertes über den Energieausweis
Was ist ein Energieausweis?
Ein Energieausweis dient zur energetischen Bewertung eines Gebäudes. In Deutschland werden Ausstattung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Unterschieden wird zwischen zwei Arten, dem verbrauchsorientierten und dem bedarfsorientierten Energieausweis.
Benötige ich einen Energieausweis?
Jedes neu gebaute Gebäude braucht einen Energieausweis. Wichtig ist es, dass Bauherren oder Eigentümer sicherstellen, dass sie vom Planer oder Architekten einen Ausweis erhalten. Ebenso ist dieser notwendig, wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus verkaufen oder vermieten möchten. Sie brauchen keinen Energieausweis wenn Sie Ihr Wohneigentum selbst nutzen oder nicht neu vermieten.
Wozu brauche ich einen Energieausweis?
Jeder Immobilienbesitzer der seine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, muss mit Inkrafttreten der EnEV dem potentiellen Interessenten einen gültigen Energieausweis vorlegen. Der Käufer hat einen gesetzlichen Anspruch auf Einblick in den Energieausweis. Achtung, sollte der Energieausweis bei Verkauf nicht vorliegen, muss darauf explizit im Kaufvertrag hingewiesen werden, um den Verkäufer vor Schadensersatzansprüchen zu schützen. Ebenso benötigen Sie einen Energieausweis, wenn Sie beabsichtigen das Gebäude zu modernisieren. Hierbei ist der bedarfsorientierte Energieausweis notwendig.
Allgemeine Fragen zum Energieausweis
Wie lange gelten Energieausweise?
Ein Energieausweis ist ab Datum der Ausstellung zehn Jahre gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Dieser Zeitraum kann sich jedoch verkürzen, wenn umfangreiche Umbauten oder Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden.
Können Energieausweise auch für Wohnungen erstellt werden?
Beim Verkauf oder der Vermietung einer Wohnung muss seit dem 1. Mai 2014 auch immer ein Energieausweis vorgelegt werden. Dieser ist allerdings nicht für die Wohnung auszustellen, sondern bezieht sich immer auf das gesamte Haus.
Ich habe bereits vor dem 1. Mai 2014 einen Energieausweis erstellen lassen – benötige ich jetzt einen neuen?
Mit der neuen Energiesparverordnung zum 1. Mai 2014 verlieren alte Energieausweise, die vor diesem Zeitpunkt erstellt wurden, nicht ihre Gültigkeit. Diese müssen erst nach Ablauf der 10-Jahres-Gültigkeitsfrist ersetzt werden.
Welche Energieausweisarten gibt es?
Zunächst gibt es zwei verschiedene Arten von Energieausweisen. Den bedarfsbasierten Energieausweis und den verbrauchsbasierten Energieausweis. Der bedarfsorientierte Energieausweis gibt den jährlichen Gesamtbedarf eines Gebäudes an Primärenergie an. Er basiert auf einer ganzheitlichen Untersuchung des Gebäudes. Der Verbrauchsausweis basiert hingegen auf den Werten, die sich beispielsweise am Gaszähler oder am Öltank ablesen lassen.
Welcher Energieausweis wird für Ihr Gebäude benötigt?
Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor Geltung der Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet worden sind, ist der bedarfsorientierte Energieausweis vorgeschrieben. Für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten gilt, unabhängig vom Baujahr, Wahlfreiheit. Für denkmalgeschützte Gebäude muss kein Energieausweis erstellt werden.
Welche Gebäude sind von der Ausweispflicht befreit?
Ausgenommen von der Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises sind kleinere Gebäude unter 50 qm Nutzfläche und Gebäude mit Baudenkmal.
Wann muss ein Energieausweis öffentlich ausgehängt werden?
Nach der Gebäuderichtlinie von 2010 ist die Anforderung, dass auch in privatwirtschaftlichen, großflächigen und vielbesuchten Gebäuden, wie beispielsweise Kaufhäuser, Banken oder Kinos, die Energieausweise für das Publikum gut sichtbar aushängen sollen.
Energieangaben in Immobilienanzeigen – Welche braucht man?
Folgende Angaben müssen enthalten sein, falls für die Immobilie bei Schaltung der Anzeige ein gültiger Energieausweis vorliegt:
- Die Art des Energieausweises
- Den im Energieausweis genannten Endenergiebedarfs- oder Endenergieverbrauchswert für das Gebäude
- Die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes
- Das im Energieausweis genannte Baujahr
- Die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse
Diese Pflichten gelten nur für Anzeigen in kommerziellen Medien, wie z. B. Tageszeitungen oder auch Internetportale. Nicht davon betroffen sind private, kostenfreie Kleinanzeigen. Verantwortlich für die Einhaltung dieser Pflicht ist immer der Verkäufer, Vermieter, Verpächter oder Leasinggeber.
Welche energetischen Informationen benötigen Immobilienanzeigen?
Bei allen Gebäuden, bei denen ein Energieausweis vorliegt, müssen folgende energetische Informationen gegeben sein:
- Die Art des Energieausweises (verbrauchs- oder bedarfsbasiert)
- Der Endenergiekennwert (in kWh/m²a)
- Der wesentliche Energieträger für Heizung (z. B. Gas)
- Das Baujahr des Gebäudes (z. B. 1996)
- Die Energieeffizienzklasse (A+ bis H)
Bei allen Gebäuden, die nicht überwiegend zum Wohnen genutzt werden, wo aber ein Energieausweis vorliegt, müssen folgende Angaben vorhanden sein:
- Die Art des Energieausweises (verbrauchs- oder bedarfsbasiert)
- Der Endenergiekennwert (in kWh/m²a) getrennt für Heizung und Strom
- Der wesentliche Energieträger für Heizung (z. B. Gas)
Kann ich eine Immobilienanzeige schalten, selbst wenn ich keinen Energieausweis besitze?
Sie können in der Immobilienanzeige erst einmal auf die Angaben zur Energieeffizienz verzichten, sofern Sie noch keinen Energieausweis vorliegen haben. Jedoch muss spätestens bei der Besichtigung ein Energieausweis vorgelegt werden.
Muss mich mein Makler auf die Pflichten ansprechen bzw. trifft diesen eine Mitschuld bei fehlenden Werten?
Nein. Für die Veröffentlichung der Werte in einer Anzeige ist generell der Verkäufer, Vermieter, Verpächter oder Leasinggeber verantwortlich. Den Makler oder Betreiber der Veröffentlichungsquelle treffen hier keine haftungsrechtlichen Pflichten. Ein guter Makler wird Sie aber sicherlich auf die Pflicht hinweisen.
Habe ich Strafen zu befürchten, wenn ich die energetischen Angaben in der Anzeige bewusst weglasse?
Solange für das Gebäude kein Energieausweis zum Zeitpunkt der Anzeigenschaltung vorliegt, sind keine haftungsrechtlichen Fragen zu befürchten, solange die entsprechenden Informationen nicht veröffentlicht werden. Erst wenn ein gültiger Ausweis vorliegt und die Angaben weggelassen werden, entsteht ein Verstoß.
Wer haftet für falsche Werte in der Immobilienanzeige?
Der Austeller haftet für falsch berechnete Werte im Energieausweis, jedoch nur wenn diese auf reinen Berechnungsfehlern beruhen. Bei falschen Angaben des Eigentümers ist jedoch dieser dafür verantwortlich.
Welche Angaben muss ich in der Immobilienanzeige machen, wenn mein Energieausweis vor dem 1. Mai 2014 erstellt wurde?
Hierbei reicht es aus, wenn Sie in der Anzeige den Wert des Endenergiebedarfs- bzw. Endenergieverbrauchs nennen. Wichtig ist es bei Nichtwohngebäuden zwischen Strom und Heizung zu trennen. Sie müssen pauschal 20 kWh/m² zum Kennwert dazu addieren und diesen Wert dann in der Anzeige nennen, sobald der Anteil von Warmwasser im Energieausweis im Energieverbrauchskennwert nicht enthalten ist. Bei Ausweisen, die vor 2007 erstellt wurden, geben Sie in der Anzeige zusätzlich noch den wesentlichen Energieträger für die Heizung an. Übrigens: Energieausweise enthalten nach dem 1. Mai 2014 immer den vollständigen Kennwert für Heizung und Warmwasser.
Brauche ich einen Energieausweis, wenn ich eine Wohnung vermieten möchte?
Sowohl bei Häusern als auch bei Wohnungen ist es seit dem 1. Mai 2014 für Vermieter Pflicht, einen Energieausweis vorzulegen. Der Energieausweis gilt jedoch immer für das gesamte Objekt und nicht für die einzelne Wohnung. Ab der ersten Besichtigung besteht die Ausweispflicht, wobei der Bedarfsausweis immer gültig ist. Wichtig zu beachten ist, dass bei der Vermietung eines ganzen Hauses der Energieausweis in Form eines Bedarfsausweises bestehen muss.
Was sind Modernisierungsempfehlungen?
Die Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren ab dem Ausstellungsdatum und werden nach den Vorgaben der EnEV 2014 erstellt. Sobald ein Gebäude stark verändert oder modernisiert wird, verliert der Energieausweis seine Gültigkeit, auch wenn er noch keine 10 Jahre alt ist.
Wann erhalte ich den fertigen Verbrauchausweis?
Sie erhalten den Verbrauchsausweis innerhalb von ca. 48 Stunden per E-Mail nach der Prüfung durch einen Energieberater.
Wie ist der Ablauf bei Bestellung eines Bedarfsausweises?
Zunächst rufen Sie das Kundenkonto auf und geben die Objektanschrift sowie Name und Telefonnummer des Ansprechpartners vor Ort an. Daraufhin wird dann ein Termin zur Objektbesichtigung vereinbart.
Welche Informationen werden zur Erstellung benötigt?
Folgende Informationen müssen spätestens zur Besichtigung für das gesamte Objekt inkl. eventueller Anbauten vorliegen:
- Baujahr des Objektes
- Wohnfläche
- Modernisierungsmaßnahmen mit Jahr und Art der Durchführung
- Dämmmaßnahmen (Außen-, Keller-, Decken- und Dachgeschossdämmung mit Dämmstärke und Baujahr)
- Heizungsanlage (Art der Heizung und Baujahr)
- Solarthermie (wenn ja, Fläche und Baujahr)
- Wärmeschutznachweis für Objekte, die nach dem Jahr 2000 errichtet wurden (da die Energiekennwerte dann deutlich besser ausfallen)
- Bei Mehrfamilienhäusern wird lediglich eine Wohneinheit besichtigt. Informationen zum Gesamtgebäude müssen jedoch zur Verfügung gestellt werden.
Durch wen werden die Vor-Ort-Begehungen durchgeführt?
Geprüfte Objektbesichtiger führen die Begehungen durch.
Wann erhalte ich den fertigen Bedarfsausweis?
Den fertigen Bedarfsausweis erhalten Sie ca. 48 Stunden nach der Datenerfassung per E-Mail.
Weitere Informationen rund um den Energieausweis
Welche Folgen hat ein schlechter Energiekennwert?
Gebäudeeigentümer können nicht wegen eines schlechten Energiekennwertes zur Gebäudemodernisierung gezwungen werden. Der Energieausweis dient nur zur Information über den baulichen Zustand eines Gebäudes bezogen auf die Energieeffizienz. Wenn es jedoch um Verkaufs-/ oder Vermietungschancen geht, ist ein besserer Energiekennwert immer ein gutes Argument.
Brauche ich eine Registriernummer für meinen Energieausweis?
Bei Bestellung eines Energieausweises führt das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) für Sie automatisch die Beantragung einer Registriernummer aus.
Was passiert mit meinen eingegebenen Daten?
Ihre Daten werden nur zur Erstellung des Energieausweises benötigt und verwendet. Eine Weiterleitung an Dritte findet nicht statt.
Wie ist der Ablauf bei Bestellung eines Verbrauchsausweises?
Die Bestellung eines Verbrauchsausweises erfolgt über ein Onlineformular, das Sie im Internet ausfüllen können. In diesem Formular müssen von Ihnen Angaben zu den Gebäudedaten, zur Heizungsanlage und zum Verbrauch in den letzten drei Abrechnungsperioden gemacht werden. Sobald die von Ihnen eingegebenen Daten von einem erfahrenen Energieberater geprüft wurden, wird Ihnen der fertige und unterschriebene Energieausweis per E-Mail übermittelt.
Welche Voraussetzungen muss der Ansprechpartner vor Ort erfüllen?
Der Ansprechpartner vor Ort muss in der Lage sein den Zugang zur Heizungsanlage und Warmwasserbereitung zu gewährleisten. Weiter sollte er zur Unterschrift und somit zur Bestätigung der Richtigkeit seiner Angaben berechtigt sein. Informationen zur Heizungsanlage müssen – wenn kein Typenschild an der Heizungsanlage erkennbar ist – spätestens zur Objektbesichtigung vorliegen.
Wie lange dauert es nach der Bestellung eines Bedarfsausweises bis sich ein Mitarbeiter zwecks Terminvereinbarung meldet?
In der Regel setzt sich ein geprüfter Objektbesichtiger innerhalb von 1-2 Werktagen mit der von Ihnen angegebenen Kontaktperson in Verbindung.
Was ist zur Terminvereinbarung zu beachten?
Begehungen des Objektes können grundsätzlich nur bei Tageslicht stattfinden, da im Rahmen dieser auch Fotos von der Außenfassade angefertigt werden. Auch am Wochenende können Termine zur Begehung vereinbart werden.