Ratgeber

Update zur BAFA-Förderung im Jahr 2023: Alles, was Sie 2023 zum Thema Förderung wissen müssen

Die Förderprogramme des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wurden im Jahr 2023 weiterentwickelt und angepasst. In diesem Ratgeber möchten wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen geben, die Sie beachten sollten. 

 

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 

Die zweite Reformrunde der BEG umfasst Verbesserungen, wie einen neuen Bonus, technische Anpassungen und Steigerungen der Effizienzanforderungen. Die Änderungen traten zum 1. Januar 2023 in Kraft. Ein zentrales Element der Reform ist die erweiterte Antragsberechtigung, die nun auf alle Investoren ausgeweitet wird. Außerdem werden wieder Materialkosten bei Eigenleistungen gefördert, und bei Heizungsdefekten können die Mietkosten für eine provisorische Heiztechnik für ein Jahr übernommen werden. 

 

Es gibt bestimmte Obergrenzen für die Zuschüsse, die wie folgt festgelegt sind: 

  • Für Ein- und Zweifamilienhäuser beträgt die maximale Förderung 1.300 €.
  • Für Häuser mit mehr als drei Wohneinheiten beträgt die maximale Förderung 1.700 €.
  • Für Leistungen im Rahmen von Wohnungseigentümerversammlungen beträgt die maximale Förderung 500 €.

 

Hinweis: Förderung für Neubauten 

Derzeit bietet das BAFA keine Förderprogramme für Baumaßnahmen im Neubau an. Seit dem 01.03.2023 gibt es jedoch ein zinsgünstiges Kreditangebot der KfW für solche Bauprojekte. Hier sind die wichtigsten Informationen dazu kurz und prägnant zusammengefasst: 

  • Bis zu 150.000 € pro Wohneinheit
  • Effektiver Jahreszins ab 0,01 %
  • Kein Tilgungszuschuss
  • Laufzeit von bis zu 35 Jahren
  • Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung von 50 %, beispielsweise für fachliche Baubegleitung

 

Umweltbonus für Elektrofahrzeuge 

Ab 2023 werden neu zugelassene und junge gebrauchte Batterie-Elektrofahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge gefördert. Auch Fahrzeuge, die keine lokalen CO2-Emissionen vorweisen, sind im Sinne der Förderung reinen Batterieelektrofahrzeugen gleichgestellt. Ab dem 1. September 2023 sind nur noch Privatpersonen antragsberechtigt. Der Bundesanteil beim Umweltbonus beträgt ab dem 1. Januar 2023 bis zu 4.500 Euro für Fahrzeuge mit einem Netto-Listenpreis des Basismodells bis zu 40.000 Euro und 3.000 Euro für Fahrzeuge mit einem Netto-Listenpreis von 40.000 Euro bis 65.000 Euro. Auch Leasingfahrzeuge bleiben weiterhin förderfähig, sofern deren Leasingvertragslaufzeiten zwölf oder mehr Monate betragen. 

 

Unter 40.000€Ünter 40.000€Gebraucht
Kauf4.500€3.000€3.000€
12-23 Monate Leasing2.250€1.500€1.500€
23+ Monate Leasing4.500€3.000€3.000€

Inhalt

Wie hoch ist die Förderung für Heizsysteme? 

Die BAFA-Förderung für Heizungen variiert abhängig von der Art der Heizung und der erfüllten Anforderungen. Im Rahmen der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab 1. Januar 2023 gelten dabei folgende Förderkonditionen: 

  • Solarkollektoranlagen werden mit 30% der förderfähigen Kosten gefördert.
  • Biomasseheizungen (mit einem jahreszeitbedingten Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs) von mindestens 81% und einem Staub-Emissionsgrenzwert von maximal 2,5 mg/m³) werden nur in Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung gefördert. Sie werden mit 35% der förderfähigen Kosten unterstützt.
  • Wärmepumpen (mit einer Jahresarbeitszahl von mindestens 2,7) werden ebenfalls mit 35% der förderfähigen Kosten gefördert.
  • Stationäre Brennstoffzellenheizungen (Betrieb nur mit grünem Wasserstoff oder Biomethan) sind ebenfalls förderfähig.
  • Bei Errichtung sowie Nachrüstung von Wärmepumpen und Biomasseanlagen zur Raumheizung inklusive der Nachrüstung bivalenter Systeme müssen die durch die Anlagen versorgten Wohneinheiten oder Flächen nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65% durch erneuerbare Energien beheizt werden.

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt mindestens 10% der förderfähigen Kosten.

HeizsystemFörderungmit Austauschprämie für Öl
Solarthermieanlagen25%35%
Wärmepumpen25%40%
Erneuerbare-Energien-Hybridheizung25%35%
Innovative Heizungstechnik25%35%
Wärmenetzanschluss30%40%
Gebäudenetzanschluss25%35%
Biomasseanlagen10%20%

Was versteht man unter förderfähigen Kosten?  

Gemäß den Richtlinien des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umfassen förderfähige Kosten folgende drei Komponenten: 

  1. Anschaffungskosten
  2. Kosten für Installation und Inbetriebnahme
  3. Kosten für erforderliche Umweltmaßnahmen

Kurz gesagt beziehen sich förderfähige Investitionskosten auf alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen System anfallen. Dies schließt beispielsweise auch die Kosten für einen Energieberater ein. 

  

Wird Energieberatung gefördert? 

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt eine finanzielle Unterstützung in Höhe von bis zu 50 % des Honorars eines Energieeffizienz-Experten.  

Ein Energieberater hilft dabei, den energetischen Zustand eines Gebäudes zu analysieren und sinnvolle Maßnahmen für ein Sanierungskonzept abzuleiten. Diese Experten bieten oft eine kompetente Beratung und Unterstützung bei allen Fragen rund um die Sanierung, Neubau und Förderung. Durch ihre Fachkenntnisse können sie die besten Sanierungsmaßnahmen bestimmen und deren Umsetzung überwachen. Die Zusammenarbeit mit einem Energieberater hat viele Vorteile und wird vom BAFA mit bis zu 50% der Beratungskosten finanziell unterstützt.  

 

Wie genau läuft die Zusammenarbeit mit einem Energieberater ab? 

Die Interkation mit einem Energieberater umfasst viele Aspekte. Zu Beginn steht ein Beratungsgespräch, in dem alle Anliegen und Fragen offen besprochen werden. Der Energieberater übernimmt dann Aufgaben wie die Erstellung von Energieausweisen, Bau- oder Sanierungskonzepten und die Beantragung von Förderungen und eine umfassende Analyse des Gebäudes. Er begleitet auch die Sanierungsmaßnahmen und gewährleistet deren Qualität. Letztlich ermöglicht es Ihnen die Energieberatung fundierte Entscheidungen zu treffen, um ihr Eigenheim ohne Hindernisse energieeffizient zu machen.  
 

Antragstellung und weitere Informationen  

Die Anträge auf die Förderungen können ausschließlich online beim BAFA gestellt werden. Beachten Sie, dass aufgrund des großen Erfolgs der Programme mit verlängerten Bearbeitungszeiten zu rechnen ist. Halten Sie sich auf dem Laufenden und nutzen Sie regelmäßig die Webseite des BAFA und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, auf denen häufig gestellte Fragen zur BEG beantwortet werden.  
Schauen Sie zudem regelmäßig bei uns rein, wir posten regelmäßige Updates zu dem Thema. Alle grundlegenden Infos und weitere Details finden Sie außerdem in unserem Artikel „
BAFA Förderung 2022“  

 

Fazit  

Der Staat unterstützt Sie durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auch 2023 dabei, die Energieeffizienz zu verbessern und den Ausbau von Heizsystemen, die auf erneuerbaren Energien basieren, voranzutreiben. 

Im Jahr 2023 wurden Änderungen und Anpassungen an den Förderprogrammen vorgenommen, um den Zugang zu erleichtern, Förderboni zu erhöhen und die Anreize für Sanierungen zu verbessern. Die Förderung variiert je nach Art der Heizung und den erfüllten Anforderungen. Es werden auch Energieberater finanziell unterstützt, um bei der Planung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen zu helfen.  

Es ist zu erwarten, dass die Förderungen in den kommenden Jahren weiterhin intensiviert werden. Insbesondere angesichts der Auswirkungen des Klimawandels rechnen wir mit verstärkten Investitionen in die Heizsanierung seitens der Bundesregierung. 

Für weitere Anliegen und Fragen kommen Sie gerne auf uns zu! 

 

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